Geld zurück im Abgasskandal für Mercedes C 250 Diesel

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Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in einem Mercedes C 250 D 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Daher hat das Gericht Daimler mit Urteil vom 27. Juli 2021 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 O 166/20).

Der Kläger hatte den Mercedes C 250 d 4Matic im August 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Der Pkw verfügt außerdem über einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Einspritzung.

Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. So erkenne das Fahrzeug anhand verschiedener Parameter, ob es sich im Prüfmodus befindet. Nur dann werde eine optimale Menge des Harnstoffs AdBlue zur Abgasreinigung zugeführt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenbetrieb werde die AdBlue-Zufuhr jedoch reduziert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führe.

Das LG Stuttgart folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers: In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Der Kläger habe daher gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Der Kläger habe substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. So werde mit Hilfe der Funktion Slipguard die für den Prüfzyklus typischen Parameter erkannt. Dann werde eine ausreichende Menge AdBlue zugeführt und ggf. in Kombination mit weiteren Strategien die Emissionen gesenkt, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei dies nicht der Fall, so das LG Stuttgart.

Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt. Dass es unter bestimmten Umständen vorübergehend auch unter normalem Betriebsbedingungen zu einer besonders effektiven Emissionsminderungsstrategie kommt, schließe eine vor allem auf den Prüfzyklus ausgerichtet Strategie und damit die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht aus, machte das Gericht deutlich.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so dass der Vertrag rückabgewickelt werden könne. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Stuttgart.

„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen – auch ohne einen verpflichtenden Rückruf des KBA. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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