Geltende Kündigungsfrist in der Probezeit

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Ist eine Probezeit vereinbart, so beträgt die Kündigungsfrist gem. § 622 III BGB zwei Wochen. Das gilt nach einer ganz aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.03.2017 – 6 AZR 705/15 –, aber nur dann, wenn in einem Arbeitsvertrag lediglich der Gesetzestext oder gegebenenfalls die tarifvertraglich geltende Regelung wiederholt oder aber nur hierauf verwiesen wird.

Sobald der Arbeitsvertrag eine eigenständige Regelung aufweist, das heißt, konkret eine eigene Kündigungsfrist benennt, gilt ausschließlich diese. Voraussetzung ist natürlich, dass diese länger als die tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist ist. Andernfalls ist sie schon aus dem Grund des Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig und damit irrelevant.

Das BAG begründet seine Entscheidung damit, dass nach ständiger Rechtsprechung Regelungen in einem Arbeitsvertrag allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von einem durchschnittlichen, nicht rechtskundigen Arbeitnehmer verstanden werden (BAG, ebenda, m.w.N.). 

Enthält ein Arbeitsvertrag nun eine eigenständig benannte Kündigungsfrist, so gilt diese von Anfang des Arbeitsverhältnisses an, wenn nicht ganz klar und unmissverständlich niedergelegt ist, dass diese Kündigungsfrist erst dann gelten soll, wenn die Probezeit abgelaufen ist.

Daran ändert auch ein möglicher Verweis auf die vermeintliche Geltung tarifvertraglicher Regelungen nichts, die für den Fall ihrer Geltung während der Probezeit kürzere Kündigungsfristen vorsehen. Denn das BAG ist der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mit weiteren, gegebenenfalls nachteiligen tariflichen Bestimmungen rechnen muss.

Es ist deshalb auf Arbeitgeberseite bei der Abfassung von Arbeitsverträgen absolut sorgfältig darauf zu achten, insbesondere bei den Kündigungsfristen, aber auch unter Umständen bei den Urlaubsregelungen, klare und nicht umdeutbare Regelungen zu formulieren, sofern man nicht böse und teure Überraschungen erleben will.


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