Genetischer Defekt – Gesundheitsprüfung vor Verbeamtung auf Lebenszeit

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Bei einem von einer Beamtin auf Probe privat durchgeführten genetischen Test wurde ein Gendefekt festgestellt. Dieser Gendefekt bewirkt, dass sie ein erhöhtes Risiko hat, dass es während einer Schwangerschaft zu erheblichen Komplikationen kommt. Diesen Komplikationen könnte aber durch Medikamente vorgebeugt werden. Muss sie diesen Gendefekt bei der ärztlichen Untersuchung vor ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit mitteilen? Eine Therapie wäre nur während einer Schwangerschaft nötig, wobei die Beamtin auf Probe auch tatsächlich einen Kinderwunsch hat.

Alle bekannten Erkrankungen und Diagnosen werden abgefragt und müssen wahrheitsgemäß genannt werden. Hierzu gehört auch die Feststellung der genetischen Disposition, die zu den schweren Komplikationen führen kann. Es obliegt dann ausschließlich dem begutachtenden Arzt zu bewerten, ob aufgrund dieses Defektes das Risiko besteht, dass nicht bis zum Erreichen der Altersgrenze gearbeitet werden kann, sondern ein vorzeitiger Ruhestand wahrscheinlich ist.

Es steht also leider nicht der Beamtin auf Probe zu, zu bewerten, welche gesundheitlichen Folgen ihre genetische Disposition haben könnte. Sollte sie den Gendefekt verschweigen und es später aufgrund dieses Defekts zu Problemen kommen, droht im schlimmsten Falle der Widerruf der Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit wegen des Vorwurfs des Betrugs am Dienstherrn. Deshalb darf das Testergebnis auf keinen Fall verschwiegen werden.


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