GENO Wohnbaugenossenschaft eG – Klage auf Nachzahlung von Raten

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Schon im Jahr 2018 meldete die GENO Wohnbaugenossenschaft eG, ehemalige Genotec Wohnbaugenossenschaft, die Insolvenz an. Nun, etwa zwei Jahre später, fordert der Insolvenzverwalter Scheffler die Mitglieder der Genossenschaft zur Zahlung ausstehender Raten auf. Einige Genossen werden sogar vor dem Landgericht Stuttgart verklagt. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie es dazu gekommen ist und was Sie als Betroffener unternehmen können. 

Der Beginn: Geschäftsmodell der GENO Wohnbaugenossenschaft eG

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG setzte mit dem „Mietkauf“ einen neuen Trend. Gegen eine Einmal- oder Ratenzahlung zwischen 10.000€ und 40.000€ konnten Interessierte der Genossenschaft beitreten. Nach einer festgelegten Zeit durfte der neue Genosse dann eine Immobilie suchen und sie der Geno eG vorstellen. Diese entschied anschließend darüber, ob das Objekt erworben wurde oder nicht. 

Entschied sie sich dafür, durfte der Genosse in die Immobilie einziehen. Seine Einlage in die Genossenschaft sollte vom letztendlichen Kaufpreis der Immobilie abgezogen werden. Nach spätestens 25 Jahren konnte der Genosse entscheiden, ob er Eigentümer der Immobilie werden wollen würde.

Hintergrund der Insolvenz

Das Ziel der GENO Wohnbaugenossenschaft eG war es, alle Immobilien aus dem Genossenschaftskapital zu erwerben. Doch seit 2002 konnte die Genossenschaft nur in einem einzigen Jahr Gewinne erzielen. Zudem konnte sie insgesamt nur 100 Immobilien für die Genossen finanzieren. 

2006 trat die erste Kritik ans Licht. Der „Finanztest“ äußerte Zweifel am Modell und verwies darauf, dass der Mietkauf teurer sei als ein einfacher Bankkredit. Daraufhin kündigten viele Genossen ihre Anteile. Die neuen Käufe waren jedoch abhängig von der Einwerbung neuer Genossen, erzielter Mieten und Erlösen aus Immobilienverkäufen. Somit verlor die GENO Wohnbaugenossenschaft eG die Kontrolle. 

Im August 2018 eröffnete schließlich das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzverfahren über das Unternehmen. Insolvenzverwalter war zu dieser Zeit Rechtsanwalt Dr. Haffa von der Kanzlei Schultze & Braun. Ein entsprechendes Auseinandersetzungsguthaben ließ auf sich warten und sorgte anschließend ebenfalls für viel Kritik.

2019: Ermittlung wegen Betrugs der GENO Wohnbaugenossenschaft eG

Nur ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung ermittelte die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen die GENO Wohnbaugenossenschaft eG. Sie warf ihr gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und Insolvenzverschleppung vor. Denn vermutlich handelte es sich bei dem Geschäftsmodell der GENO Wohnbaugenossenschaft eG um ein Schneeballsystem. Neue Teilnehmer investierten in die Genossenschaft, ohne direkt ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten – lediglich der Optionskauf stand in Aussicht. Ende 2019 verhaftete die Staatsanwaltschaft Stuttgart schließlich einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden.

2020: Klage und Aufforderung zur Nachzahlung von Raten

Einige Genossen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG wurden nun vor dem Landgericht Stuttgart verklagt. Der Insolvenzverwalter Herr Scheffler fordert die entsprechenden Mitglieder dazu auf, die Beteiligung in einer Zahlung zu leisten. Dies, obwohl zwischen dem Mitglied und der GENO Wohnbaugenossenschaft eG eine Ratenzahlung vereinbart war.

Als Begründung zieht er einen Auszug des Genossenschaftsgesetzes (§ 7 Nr. 1 GenG) herbei. Laut diesem sei eine Ratenzahlung rechtswidrig. Allerdings gibt es in seinem geltend gemachten Anspruch einige Punkte, die hinterfragt werden sollten. 

So wird auf einen Hinweisbeschluss des Landgericht Stuttgarts verwiesen. Diesem Hinweisbeschluss ist jedoch keineswegs zu entnehmen, dass die Vereinbarung einer Ratenzahlung generell unwirksam ist. Statt dessen stellt das Gericht klar, dass die Einzahlung der Pflichteinlage in Raten erfolgen darf, wenn dies von dem Gesellschaftsvertrag gedeckt ist. 

Auch die Übernahme von mehr als einer Pflichteinlage auf Basis von Ratenzahlungen widerspricht nicht den genossenschaftlichen Regelungen. 

Sind Sie Genosse der GENO Wohnbaugenossenschaft eG und von der Klage des Insolvenzverwalters betroffen?

Dann sollten Sie sich unbedingt rechtliche Unterstützung suchen. Es gilt unter anderem zu prüfen, ob eine wirksame Mitgliedschaft zustande gekommen ist und ob die Ratenzahlungsvereinbarung wirklich rechtswidrig ist. 

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