Rechtstipp vom 29.05.2012

Geplanter Stellenabbau bei der Allianz. Was ist betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern zu raten?

Laut Focus online Artikel vom 30.11.2011 plant die Allianz bis 2014 mehrere hundert Stellen zu streichen. Allein 340 der davon betroffenen Jobs sind im Posteingangszentrum der Allianz in Berlin. Was ist den betroffenen Arbeitnehmern zu raten?

Im Fall von betriebsbedingten Kündigungen gilt: Zunächst sollte sich der hiervon betroffene Arbeitnehmer fragen, ob er die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses oder eine möglichst hohe Abfindung erreichen will. In beiden Fällen muss der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreichen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, ist fast immer zu einer Klage zu raten. Bei großen Konzernen wird im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen oft eine Sozialplanabfindung angeboten. In einem Klageverfahren lassen sich die dort angebotenen Summen meist deutlich aufstocken. Außerdem bekommt der Arbeitnehmer im Fall eines gerichtlichen Titels über eine Abfindungssumme jedenfalls bei einem großen Unternehmen, wie der Allianz die Sicherheit, dass das Geld schnell erhält. Ohne Kündigungsschutzklage müsste der Arbeitnehmer auf die - oft deutlich geringere - Sozialplanabfindung bis zum Ende der Kündigungsfrist warten. Weiterer Vorteil: Andere Ansprüche, wie Freistellung oder Urlaubabgeltung können in einem Klageverfahren direkt mitgeregelt werden.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wollen Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, müssen Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Einreichung der Klage beauftragen. Diese muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

8.12.2011


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