Negative Feststellungsklage gegen Content Services Limited (opendownload.de) vor AG Mannheim im Ergebnis erfolgreich
Die einschlägig bekannte Content Services Limited (opendownload.de), welche ihre Zahlungsforderungen von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück beitreiben lässt, hat vor dem AG Mannheim eine weitere gerichtliche Niederlage hinnehmen müssen.
Ein Internetnutzer setzte sich gegen die unberechtigten Zahlungsforderungen der Content Services Limited zur Wehr und zog vor das AG Mannheim, um das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Forderung gerichtlich klären zu lassen.
Nachdem die Beklagte bei der ersten mündlichen Verhandlung nicht anwesend war und ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ, legte sie daraufhin Einspruch ein.
In der zweiten mündlichen Verhandlung wies das AG Mannheim die Zahlungsansprüche der Beklagten zurück und gab der negativen Feststellungsklage des Internetnutzers statt, da die Beklagte das Zustandekommen des Vertrags nicht ausreichend begründen konnte. Ihre Argumentation, dass man über die Startseite www.opendownload.de über Unterseiten im Rahmen der Anmeldung auf den Kostenhinweis gelangen würde, sei nicht substantiiert belegt worden.
Zur Vermeidung einer kostenpflichtigen Verurteilung durch das AG Mannheim sowie eines Kostenfestsetzungsverfahrens zog sich die Content Services Limited aus dem Verfahren zurück und ließ von ihren Zahlungsforderungen ab.
Das AG Mannheim legte in seinem Kostenbeschluss der Beklagtenseite sämtliche Kosten des Verfahrens auf.
Datum: 14.01.2010
Autor: Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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