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Geringer Schadensersatz für illegales Filesharing

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wer Songs bei Internet-Tauschbörsen einstellt, muss nicht immer die hohen Schadensersatzforderungen der Musikverlage in Kauf nehmen. Ein Jugendlicher, der zwei Lieder bei einer dieser Börsen eingestellt hatte, wurde vom Landgericht Hamburg zu 30 Euro Schadensersatz verurteilt. Die betroffenen Musikverlage hatten zuvor Schadensersatz von 600 Euro gefordert. Selbst Forderungen von mehr als 1.000 Euro pro Song waren in den Monaten und Jahren zuvor keine Seltenheit.

In dem Fall vor dem Landgericht Hamburg musste sich ein damals 16jähriger Jugendlicher verantworten, der 2006 zwei Songs bei einer Internet-Tauschbörse eingestellt hatte. Dabei handelte es sich um die älteren Titel „Engel" der Gruppe Rammstein und um „Dreh' dich nicht um" von Marius Müller Westernhagen. Nachdem die Musikverlage den Jugendlichen überführt hatten, wollten sie pro Song 300 Euro Schadensersatz. Zwar verurteilte das Landgericht den heute 20jährigen wegen Urheberrechtsverletzung, jedoch wurde der Schadensersatz auf 15 Euro pro Song festgelegt. Dies wurde dadurch begründet, dass es sich um ältere Titel handelte, bei denen die Nachfrage eher gering ausfallen dürfte. Zudem waren die Hits nur kurze Zeit online.

Ohne Strafe kam der Vater, dem der Internet-Anschluss gehörte und von dem ebenso Schadensersatz verlangt worden war, davon. Dieser wusste nichts von den Aktivitäten des eigenen Sohnes. Dadurch sei der Mann weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung gewesen. Auch wenn er die Überwachungspflicht verletzt habe, könne damit keine Schadensersatzpflicht begründet werden.

(LG Hamburg, Urteil v. 08.10.2010, Az.: 308 O 710/09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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