German-Pellets-Anleger müssen aktiv werden (Teil 2 von 2)

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German-Pellets-Anleger müssen aktiv werden

Weitere Konzerngesellschaften melden Insolvenz an (Teil 2 von 2)

Teil 2

Was müssen Anleger tun, um ihr Kapital zurückzubekommen?

Was ist das Besondere bei den nachrangigen Genussrechten?

Anleger mit Genussrechten 2010 stehen vor dem weiteren Problem, dass ihre Forderungen nachrangig sind. Die nachrangigen Forderungen werden aber im Insolvenzfall erst nach den normalen Insolvenzforderungen bedient. Inhaber nachrangiger Forderungen müssen sich folglich eigentlich mit dem zufriedengeben, was nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger noch zur Verfügung steht. Vorrangige Gläubiger vor den Genussrechtsforderungen sind – entgegen anderslautender Angaben in der Presse – vorliegend insbesondere die Anleihegläubiger (der Anleihen 2011/16; 2013/18; 2014/19) mit enormen Forderungen von über 220 Mio. Euro. Die Anleiheforderungen sind im Gegensatz zu den Genussrechten nicht nachrangig und gehen ihnen im Rang vor. Allein bei diesen enormen Anleihe-Forderungen, die bevorrechtigt vor den Anlegern mit Genussrechten befriedigt werden, wird üblicherweise für die Genussrechtsforderungen nichts übrigbleiben, sodass diese leer ausgehen und einen Totalverlust ihres investierten Kapitals zu befürchten wäre. Wenn das für das Insolvenzgericht bereits absehbar ist, ist ein weiteres Problem, dass die Anleger mit Genussrechten dann nicht einmal vom Gericht angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Die Anleger mit nachrangigen Genussrechten bekommen dann von der Insolvenz quasi gar nichts mit, wenn sie nicht selbst aktiv werden.

Deshalb sollten sich insbesondere Anleger mit Genussrechten der „Interessengemeinschaft German Pellets“ anschließen, um über den Verfahrensablauf informiert zu werden.

Was können Anleger mit Genussrechten tun, um die Nachrangigkeit zu beseitigen und ihre Forderungen aufzuwerten?

Über die Geltendmachung und Anmeldung beispielsweise von Schadensersatzforderungen besteht die Hoffnung, dass die Anleger doch noch ihr Geld zurückbekommen. Der Vorteil von Schadensersatzansprüchen besteht darin, dass diese nach allgemeiner Meinung nicht nachrangig sind. Betroffene Anleger können sich so von der Nachrangigkeit ihrer Forderungen befreien. Es besteht damit die Möglichkeit, in den Kreis der bevorrechtigten Forderungen aufzusteigen und entsprechend an einer evtl. hohen Insolvenzquote zu partizipieren, wodurch ein Totalverlust der investierten Mittel vermieden werden kann. Neben Schadensersatzansprüchen sollten Anleger darüber hinaus auch weitere Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen, die sie zur Geltendmachung einer nicht nachrangigen und damit bevorrechtigten Forderung berechtigen würde, wie etwa die Unwirksamkeit der Genussrechtsbedingungen, die Widerrufsmöglichkeit, das Fernabsatzgesetz oder eine wirksame Kündigung im Vorfeld. Auch in den jüngsten Großverfahren, wie Prokon, Infinus/Future Business oder Prosavus etc., bei denen Anleger nachrangige Genussrechte gezeichnet hatten, ist es Anlegern auf Basis dieser rechtlichen Argumentation gelungen, sich von der Nachrangigkeit zu befreien und ihre Forderungen aufzuwerten, sodass sie einen Großteil ihres Kapitals zumindest in Höhe der Quote zurückbekommen konnten. Entscheidend ist natürlich auch hier, dass die Anleger aktiv werden und ihre Rechte anwaltlich überprüfen und geltend machen.

Was müssen Anleger tun, um nicht nur die Quote, sondern die volle Anlagesumme zurückzubekommen?

Zunächst sollten Anleger ihre Schadensersatzforderungen auch bei weiteren Konzerngesellschaften in den dortigen Insolvenzverfahren anmelden. Üblicherweise kommt es bei einer derart komplexen Konzernstruktur wie bei German Pellets mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Konzerngesellschaften zu einem Domino-Effekt, mit der Folge, dass auch die übrigen Konzerngesellschaften mit in die Insolvenz gezogen werden. Im Ergebnis kann ein Anleger damit in jedem Verfahren einen Teil seiner Forderung zurückbekommen, sodass in der Summe ein Großteil seines Schadens kompensiert wird. Auch hier ist allerdings erforderlich, dass Anleger selbst aktiv werden und ihre Forderungen anwaltlich geltend machen, da auch hier die Anleger in den jeweiligen Insolvenzverfahren bei Schadensersatzforderungen nicht zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden.

Welche Direktansprüche haben Anleger, um ihre volle Anlagesumme zurückzubekommen?

Darüber hinaus haben die jüngsten Fälle in der Vergangenheit gezeigt, dass die Initiatoren und Hintermänner die Anleger oft nur zur Zeichnung veranlassen konnten, weil sie die tatsächlichen Hintergründe verschwiegen oder beschönigt haben. Wenn dann die Anleger gleichwohl ohne eine entsprechende Aufklärung geworben werden, bzw. die Anleihe nicht vom Markt genommen wird, machen sich die Verantwortlichen gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig und haben ihnen die Zeichnungssumme zuzüglich Zinsen inklusive der Prozesskosten zu erstatten. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Prospekte fehlerhaft sind und den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen können.

Als Anspruchsgegner kommt dabei nicht nur das Management, sondern es kommen auch die Hintermänner und Beteiligten in Betracht, wie etwa die Prospektverantwortlichen, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder aber auch andere Konzerngesellschaften, die noch nicht von der Insolvenz erfasst wurden.

Der entscheidende Vorteil dieser Ansprüche ist dabei, dass sie nicht auf die möglicherweise geringe Insolvenzquote beschränkt sind, sondern in voller Höhe bestehen. Bei diesen Ansprüchen gilt unter den Anlegern allerdings der Grundsatz: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, sodass Nachzügler eventuell leer ausgehen können, wenn kein vollstreckbares Vermögen mehr vorhanden ist. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Vermögensgegenstände und Konten der Beschuldigten im Rahmen einer Arrestpfändung sicherzustellen und so die Ansprüche in voller Höhe abzusichern.

Wir raten daher Anlegern dazu, sich der „Interessensgemeinschaft German Pellets“ anzuschließen, um sich über die Möglichkeiten, ihre Rechte rechtzeitig sichern zu lassen, zu informieren.

Was müssen Anleger mit Genussrechten 2010 beachten?

Bei den Anlegern mit Genussrechten 2010 ist zudem die Besonderheit, dass deren Emittentin nicht die Muttergesellschaft, sondern die German Pellets Genussrechte GmbH ist, über deren Vermögen erst am 22.02.2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da es sich bei dieser Gesellschaft um eine 100%ige Konzerntochter handelt, war zu erwarten, dass auch diese aufgrund des besagten Domino-Effekts mit in die Insolvenz gezogen wird. Der Zweck dieser Gesellschaft bestand im Wesentlichen darin, das Genussrechtskapital der Anleger einzuwerben und per Darlehen an die Konzerntochter German Pellets Beteiligungs GmbH weiterzureichen, die dieses Kapital dann insbesondere in Projekte der Muttergesellschaft investieren sollte. Aus unserer Sicht spricht viel dafür, dass die Anleger hier unzutreffend über die Risiken dieser Konstruktion aufgeklärt wurden, sodass die Prospekte fehlerhaft sind und den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen können. Wie oben dargelegt, sollten die Anleger daher auch hier ihre Schadensersatzansprüche nicht nur bei der Emittentin, sondern auch bei den anderen Konzerngesellschaften und auch bei den Prospektverantwortlichen und weiteren Verantwortlichen und Hintermännern geltend machen. Insbesondere da die Insolvenzquote bei dieser Gesellschaft geringer als bei der Muttergesellschaft ausfallen dürfte, sollten insbesondere Anleger mit Genussrechten 2010 aktiv werden, wenn sie nicht leer ausgehen wollen.

Registrierung „Interessengemeinschaft German Pellets“:

Sofern Sie sich der „Interessengemeinschaft German Pellets“ zur Bündelung Ihrer Anlegerinteressen und zur weiteren Information anschließen wollen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie dazu bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Interessengemeinschaft German Pellets“ und den folgenden Angaben an kanzlei@feilkaltmeyer.de

- Vorname, Nachname
- Straße/Ort
- Tel./E-Mail
- Anlageform (Anleihe/Genussrecht/-schein)
- Wann gezeichnet
- Anlagesumme
- Rechtsschutzversichert bei
- Wurden Sie vor Zeichnung beraten?

 


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