German-Pellets-GmbH: EZB-Kaufprogramm als Folgerung aus missglückter Restrukturierung?

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Nach aktuellen Veröffentlichungen plant die Europäische Zentralbank (EZB) die Ausdehnung des Quantitative-Easing-Programmes auf unbesicherte Unternehmensanleihen ab Juni 2016. Ausgegangen wird von einem monatlichen Ankaufvolumen von Anleihen zwischen 3,5 und 5 Milliarden €. Nähere Details aus dem Procedere sind noch unbekannt, so z.B., ob die EZB auf dem Primärmarkt oder auf dem Sekundärmarkt kauft.  

Im Wesentlichen erfasst sein dürften von dem Prozess Mittelstandsanleihen in Deutschland. Diese nehmen innerhalb der EU einen nicht unwesentlichen Marktanteil ein. Bislang hatte die EZB Staatsanleihen gekauft und Anleihen von Unternehmen mit Staatsbeteiligung. Der geplante Schritt könnte als Maßnahme zur Wiederherstellung des Marktvertrauens der Anleger durch eine EU-Institution empfunden werden.

Mit anderen Worten formuliert dürfte die Maßnahme einstweilen bedeuten, dass bei den Emittenten statt einer Sanierung in Eigenverwaltung eine Emission für die EZB das Mittel der Wahl darstellt. Kritische Stimmen warnen zwar vor einer Marktverzerrung, ebenso vor sinnlosen Refinanzierungen und Marktmissbräuchen. Gefragt wird aber weiter folgerichtig, ob es zeitliche, betragsmäßige und rechtliche Obergrenzen geben wird. Als Alternative zu dem EZB-Kaufprogramm dürften sich bei zukünftigen Emissionen ausreichende D&O-Versicherungen mit einem unmittelbaren Anspruch der Anleger empfehlen.

Nutzen aus dem EZB-Hilfsprogramm könnten Anleger kriselnder Emittenten mit Fälligkeiten ab Sommer 2016 ziehen. Sie müssten dann keine Prolongation ihrer Anleihen über Jahre beschließen. Offen ist, ob das Programm auch den Anleihen gleichwertige Finanzinstrumente erfasst.

Die Diskussion um Anleihekäufe bei Unternehmen war von der Europäischen Zentralbank bereits Anfang 2014 angestoßen worden. Die German Pellets GmbH dürfte das vorläufig letzte Glied einer Reihe gescheiterter Anleiheemittenten sein. Aufgezeigt wurde durch diese Emittentin in Verbindung mit den Fälligkeiten von Emissionsrückzahlungen ab Juni 2016, dass der Versuch der Neuausrichtung in Eigenverwaltung schwierig sein kann.


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