Geschäfts- und Testierfähigkeit bei Sprachstörungen: Was ist dann zu beachten?

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Die Geschäfts- und Testierfähigkeit stellen bedeutende rechtliche Begriffe dar. Durch sie ist eine Person fähig, rechtliche Handlungen durchzuführen. Der Sprache kommt dabei maßgeblichen Einfluss zu. Denn sie gewährleistet, dass die Beteiligten miteinander kommunizieren und sich verständigen können. Eine Sprachstörung hingegen kann die Geschäfts- und Testierfähigkeit einschränken. Dieser Blogbeitrag soll erläutern, was bei Sprachstörungen im Hinblick auf die Geschäfts- und Testierfähigkeit zu berücksichtigen ist.

Testier- und Geschäftsfähigkeit bei Sprachstörungen

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, wirksam Rechtsgeschäfte und Verträge zu schließen. Ist die Sprachfähigkeit einer Person beschränkt, so kann diese Beschränkung auch die Geschäftsfähigkeit einschränken. Ist die Person im Zeitpunkt eines Vertragsschlusses nicht fähig, den Vertragshalt zu verstehen oder verständlich wiederzugeben, so kann das zur Unwirksamkeit des Vertrages führen.

Wann das der Fall ist, also wann eine Person aufgrund einer Sprachstörung geschäftsunfähig ist, muss anhand verschiedener Aspekte beurteilt werden. Maßgeblich sind etwa das Wissen, die Schwere und die Art der Sprachstörung, die Intelligenz sowie die Rahmenbedingungen, unter denen ein Vertragsschluss erfolgt. Eine bloße Sprachstörung führt also nicht pauschal zu einer Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. Entscheidend ist, ob die Person im Zeitpunkt des Vertragsschlusses fähig war, den Inhalt des Vertrages und dessen Folgen zu überblicken. Ob das der Fall war, kann anhand eines neurologischen, logopädischen und/oder psychiatrischen Gutachtens eindeutig geklärt werden.

Gleiches gilt für die Testierfähigkeit, also die Fähigkeit, wirksam ein Testament errichten zu können (zu den Voraussetzungen eines wirksamen Testaments siehe https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-testament-was-muss-bei-der-erstellung-unbedingt-beachtet-werden-193651.html). Trotz Sprachstörung muss der Testierende in der Lage sein, Inhalt und Folgen des Testaments zu verstehen. Andernfalls wäre das Testament ungültig. Dann würden die gesetzlichen Folgen zur Erbfolge gelten.

Praxistipps für einen wirksamen Vertragsschluss

Bestehen in der Praxis Sprachstörungen, so können spezielle Vorkehrungen getroffen werden, die einen sicheren Vertragsschluss gewährleisten können. Zum einen kann etwa das Anfertigen eines schriftlichen Testaments oder Vertrags hilfreich sein. Auch kann zum anderen ein Dolmetscher bei der mündlichen Kommunikation unterstützen.

Fazit

Ob eine Person geschäfts- und testierfähig ist, ergibt sich daraus, ob sie in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Vertrages bzw. Testaments zu verstehen. In Zweifelsfällen kann ein neurologisches, logopädisches oder psychiatrisches Gutachten Klarheit schaffen. Klar ist auch: Nicht jede Sprachstörung führt automatisch zur Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit. Auch bestehen viele Hilfsmittel, die das rechtliche Handeln trotz Sprachstörung erleichtern können.

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