Geschlossene Fonds: Können Geldforderungen und Rückforderungen von Ausschüttungen abgewehrt werden?

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Eine Kapitalanlage, die keine Rendite einbringt, sondern stattdessen Geld fordert, ist ein Alptraum für Anleger. Jedoch wurde dieses Szenario für die Anleger einiger geschlossener Fonds in den vergangenen Jahren Wirklichkeit. Befindet sich ein geschlossener Fonds in einer schwierigen wirtschaftlichen oder finanziellen Lage, dann kann das Fondsmanagement sich nicht nur an die Banken wenden, sondern auch an die „Inhaber“ – die Anleger. Denn ein geschlossener Fonds ist nicht „nur“ eine Kapitalanlage, sondern die Beteiligung an einem Unternehmen.

Für die Anleger verschiedener Medienfonds, Leasingfonds, Schiffsfonds und einiger Immobilienfonds hatte die unternehmerische Natur ihrer Kapitalanlage bereits konkrete Folgen. Sie mussten sich mit Rettungskonzepten für den angeschlagenen Fonds auseinandersetzen. Während einige Fondsgesellschaften auf Sanierungskonzepte mit einer freiwilligen Beteiligung der Anleger setzen, konfrontieren andere Fonds ihre Anleger mit bezifferten Forderungen. Diese Forderungen können beispielsweise als Rückforderung von Ausschüttungen begründet werden. In solchen Fällen ließen betroffene Anleger bereits vor Gericht klären, ob die konkreten Geldforderungen berechtigt sind oder nicht.

Auch oberste Gerichte mussten sich mit den Forderungen geschlossener Fonds befassen. Der Bundesgerichthof entschied erst im vergangenen Jahr den Fall eines Schiffsfonds, der erhaltene Ausschüttungen zurückforderte, weil es sich um Darlehen für die Anleger gehandelt habe. Nach einer Prüfung der Verträgen des Schiffsfonds entschied der BGH, dass es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

Geschlossene Fonds können Forderungen mit unterschiedlichen Begründungen vorsehen

Die Schiffsfonds-Anleger, über deren Fall der Bundesgerichthof entschied, konnten die Geldforderungen ihres Fonds abwehren. Allerdings ist damit damit nicht abschließend geklärt, ob ein geschlossener Fonds von Anleger Geld fordern kann. Denn es gibt neben der Rückforderung von darlehenshalber gewährten Forderungen auch andere rechtliche Begründungen, auf die sich ein geschlossener Fonds beziehen kann. Beispielsweise können die Zahlungsbegehren mit handelsrechtlichen Vorschriften – insbesondere § 172 des Handelsgesetzbuchs (HGB) - begründet werden.

Des Weiteren können Fonds auch die Forderungen von Dritten an ihre Anleger weiterreichen. So zum Beispiel der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII, der von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen forderte und auf noch nicht bediente Bankenforderungen verwies. Doch damit noch nicht genug. Gerät der Fonds in die Insolvenz, dann kann auch der Insolvenzverwalter mit Rückzahlungsforderungen an die Anleger herantreten.

Es gibt vielfältige Begründungsmöglichkeiten für die Geldforderungen. Ob eine solche Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt von Gesetzen, aber auch von den jeweiligen Verträgen des geschlossenen Fonds ab. Jeder dieser Faktoren beeinflusst die rechtliche Beurteilung. Es handelt sich um ein komplexes Thema, bei dem es keine Patentlösung gibt, die zu allen geschlossenen Fonds passt. Jedoch ist nicht jede Forderung bestandskräftig ist – dies zeigt bereits das BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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