Geschützter Name in Facebook- bzw. Myspace-Profil keine Markenverletzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Einrichtung von Userprofilen auf den Seiten Myspace oder Facebook unter dem Namen "Delphi" für ein Kino verstößt nicht gegen das Markenrecht, insbesondere dann nicht, wenn es sich auf ein historisch bedeutsames Gebäude bezieht, welches auch in der Vergangenheit ein Kino beherbergte.

Im zugrundeliegenden Fall war der Kläger Besitzer eines Kinos mit Namen "Delphi". Die Beklagten hatten auf den Seiten Facebook und Myspace jeweils Profile mit Namen "Ehemaliges Stummfilmkino Delphi Weißen Berlin" eingerichtet. Auf diesen Profilen sowie auf einer eigenen Domain wurden Veranstaltungen mit dem Namen "Delphi" beworben. Diese Veranstaltungen fanden in einem historisch bedeutsamen Gebäude statt, in dem bis 1959 ein Kino namens "Delphi" war.

Der Kläger sah in dieser Namensnutzung eine Markenverletzung.

Das Kammergericht Berlin gab den Beklagten Recht.

Nach Ansicht des Gerichts verletzen die Beklagten trotz einer gewissen Verwechslungsgefahr nicht die Markenrechte des Klägers, da es offensichtlich ist, dass sich die Bezeichnung auf das historische Gebäude und auf die jahrelange Nutzung als Kino bezieht. Dieser Aspekt wird auch ausführlich auf dem Facebook- bzw. Myspace-Profil erklärt.

Daher wird der Name "Delphi" von den Beklagten nicht unrechtmäßig benutzt. Insbesondere, da sie sich als Ziel gesetzt haben, über das Gebäude, die Historie und die architektonisch wertvollen Besonderheiten aufmerksam zu machen, besteht auch für die Allgemeinheit ein schützenswertes Interesse.

(KG Berlin, Beschluss v. 01.04.11, Az.: 5 W 71/11)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema