Das Inzestverbot von Geschwistern sei kein Verstoß gegen Europäische Menschenrechte. Der EGMR hat die Beschwerde von Patrick S. zurückgewiesen, der ein sexuelles Verhältnis zu seiner Schwester hatte und mit ihr eine Familie gründete.
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit den wesentlichen Fragen dabei nach unserer Auffassung nur unzureichend beschäftigt, weshalb wir das noch vorhandene Rechtsmittel einlegen werden. Diese Fragen hat RA Priv.-Doz. Dr. Endrik Wilhelm nunmehr auch dem Deutschen Ethikrat vorgelegt. Sie lauten u. a.:
1. Kann es einer Gesellschaft überhaupt erlaubt sein, erwachsenen Menschen den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu verbieten?
2. Darf es ein gesetzgeberisches Ziel sein, durch Fortpflanzungsverbote behindertes Leben zu vermeiden oder führt das nicht zwangsläufig in eine Differenzierung zwischen lebenswerten und lebensunwerten Leben?
3. Kann die Liebe zweier erwachsener Geschwister überhaupt eine Familie zerstören, zumal der viel zerstörerischer wirkende Ehebruch seit 1969 nicht mehr strafbar ist?
4. Kann Moral ein Strafgrund sein, nachdem wir im Umgang mit dem Ehebruch, der Homosexualität und sogar der Abtreibung gelernt haben, dass es unsere Moral problemlos aushält, wenn als unmoralisch empfundenes Verhalten legalisiert wird?
Der EGMR und der Ethikrat werden sich hoffentlich mit diesen Fragen befassen. Es handelt sich um grundlegende Fragen, auf deren Beantwortung nicht nur unser Mandant einen Anspruch hat. Wir stehen inzwischen mit 20 weiteren Menschen in Kontakt, die sämtlich dasselbe Problem haben. Sie sind blutsverwandt, nicht zusammen aufgewachsen, lernten sich im Erwachsenenalter kennen und verliebten sich. Wir fragen uns immer noch, welchen Grund es geben kann, jemanden deshalb ins Gefängnis zu schicken.
Pressestimmen:
- EGMR-Urteil: Das Inzest-Tabu ist überflüssig, ZEIT-online vom 12.04.2012
- Menschengerichtshof weist Klage eines Leipzigers ab: Inzest unter Geschwistern bleibt verboten, FOCUS-online vom 12.04.2012
- Sex zwischen Geschwistern: Straßburger Richter bestätigen deutsches Inzestverbot, Stern.de vom 12.04.2012
RA Priv.-Doz. Dr. Endrik Wilhelm
Fachanwalt für Strafrecht
Tel. (0351) 80 71 8-90, wilhelm@dresdner-fachanwaelte.de
Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.
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