Gesetz betreffend Legalisierung illegaler Bauten in Griechenland - Ermäßigte Bussgelder bis 8.4.2018

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Nahezu 95 % der Bauten in Griechenland weisen kleine oder große Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung ab.

Durch das am 03.12.2017 in Kraft getretene aktuell geltende Gesetz Nr. 4495/2017 betreffend die Legalisierung illegaler Bauten in Griechenland versucht der Gesetzgeber Eigentümer mit Immobilienbesitz in Griechenland zur Legalisierung deren illegaler Bauten zu bewegen, indem er die Ermäßigung der vorgesehenen Bußgelder um 20 % vorsieht, sofern die Legalisierung vor dem 8.4.2018 erfolgt.

Für Legalisierungen im Zeitraum 09.4.2018 bis 08.10.2018 ist eine Ermäßigung der Bußgelder um 10 % vorgesehen.

Für Legalisierungen, die nach dem 09.10.2018 und bis zum 08.2.2019 erfolgen, ist dann allerdings eine Erhöhung der Bußgelder um 20 % vorgesehen.

Zusätzlich zu den Bußgeldern fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 250,00 EUR - 10.000,00 EUR, abhängig von der zu legalisierenden Fläche, an.

Die jeweils anfallenden Bußgelder für die Legalisierung werden von dem beauftragten Ingenieur errechnet und sind abhängig von der Lage der Immobilie, dem Baujahr, der vorhandenen Baugenehmigung, der Nutzung (ob privat, oder gewerblich etc.). Für die verbindliche Berechnung der Kosten der Legalisierung ist die Vorlage der kompletten Bauakte erforderlich (Baugenehmigung, Lageplan, Grundrisse) sowie eine Autopsie/Besichtigung der Immobilie zwecks Messungen und Feststellung der Abweichungen von der Baugenehmigung (sofern vorhanden).

Eva Kiorpelidou, LL.M., Rechtsanwältin und Dikigoros (Griechenland)



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