Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gesetzesänderungen im Mai 2016: Berlin gegen airbnb & Co., Schockbilder und mehr

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]

Wer in Berlin Wohnraum kurzzeitig vermieten will, darf das ab Mai nur noch mit Genehmigung. Das betrifft vor allem jene, die zur Vermietung Seiten wie airbnb nutzen. Raucher müssen sich dagegen wegen des neuen Tabakerzeugnisgesetzes nicht nur auf schockierende Bilder gefasst machen.

Berlin gegen airbnb

Ab Mai wird es in Berlin schwerer, eine Wohnung über airbnb und ähnliche Plattformen wie wimdu oder 9flats zur Vermietung anzubieten. Grund ist das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Demnach braucht, wer Wohnraum in Berlin für andere Zwecke als für Wohnzwecke nutzen will, eine Genehmigung. Konkret genehmigungspflichtig ist dabei unter anderem die wiederholte kurzzeitige Vermietung für Tage oder Wochen, wie sie häufig über airbnb erfolgt. Ab Mai 2016 endet dabei eine bislang eingeräumte Frist, in der Verstöße noch nicht aktiv verfolgt wurden. Bei einer ungenehmigten Vermietung müssen Vermieter wie Eigentümer, die ihren Mietern eine solche Untervermietung gestatten, mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro rechnen. Plattformbetreiber müssen den Behörden zudem auf Anfrage Auskunft über Anbieter geben. Dass Angebote auf airbnb mehrheitlich unter Pseudonym erfolgen und die genaue Wohnungsadresse nicht aus ihnen hervorgeht, hilft also nicht.

Die Einschränkung der Vermietung wird damit begründet, dass durch die Angebote der Wohnraum für normale Vermietungen in der Hauptstadt noch knapper werde und deshalb wesentlich dazu beitrage, dass die Mieten immer weiter steigen. Laut der Seite airbnbvsberlin.de fand sich zeitweise mehr als jede 240. der ca. 1,9 Millionen Berliner Wohnungen auf airbnb. Die angebotenen Wohnmöglichkeiten konzentrieren sich dabei vor allem in den gerade bei Touristen beliebten zentral gelegenen Kiezen. Dabei konkurrieren sie insbesondere mit Hotels und Herbergen, deren Zimmerpreise regelmäßig teurer sind. airbnb hat aufgrund des Gesetzes bereits im Vorfeld viele in Berlin angebotene Unterkünfte entfernt. Innerhalb eines Monats sank die Zahl der Angebote von 11.000 auf 6700.

Schockbilder und Verbote

Raucher müssen sich ab 20. Mai an Schockbilder auf Verpackungen gewöhnen. Diese zeigen typische Folgen des Tabakkonsums. Zusammen mit Warnhinweisen bedecken die Bilder dann 65 Prozent der Verpackungen. Vorher hergestellte Zigarettenschachteln und andere Verpackungen ohne abschreckende Bilder dürfen in einer Übergangsfrist von einem Jahr noch verkauft werden.

Das ist jedoch nicht die einzige Folge des neuen Tabakerzeugnisgesetzes, aus dem das hervorgeht. Verboten wird demnach auch eine Reihe aromatisierter Tabake, wenn die Aromen den Tabakgeschmack und -geruch überdecken bzw. die Rauchintensität verändern. Für aromatisierte Tabakerzeugnisse wie z. B. Mentholzigaretten, deren unionsweite Verkaufsmengen 3 Prozent oder mehr betragen, gilt das Verbot jedoch erst ab dem 20. Mai 2020. Ebenfalls verboten wird der Abdruck der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte. Neu ist auch, dass Tabakerzeugnisse künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Außerdem bringt das neue Tabakgesetz ein Werbeverbot für E-Zigaretten mit sich, wie es bereits für andere Tabakerzeugnisse gilt.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema