Nimmt ein Student für seine Universität an einer Hochschulmeisterschaft teil, unterliegt er dabei dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies stellt das Sozialgericht (SG) Mainz klar.
Ein Mainzer Wirtschaftspädagogik-Student mit dem Wahlpflichtfach Sport hatte an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball teilgenommen und sich im Finale am Knie verletzt. Die zuständige Unfallkasse meinte, die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport sei zwar grundsätzlich versichert. Ebenso wie beim Betriebssport erfasse der Versicherungsschutz jedoch nicht die Teilnahme an Wettkämpfen.
Dieser Ansicht ist das SG Mainz nicht gefolgt. Es bejahte zugunsten des Klägers einen Arbeitsunfall. Hochschulmeisterschaften seien nicht mit Betriebssport vergleichbar. Der Hochschulsport sei im Hochschulgesetz gesetzlich verankert und sehe auch die Ausrichtung von Wettkämpfen vor.
Die Teilnahme der eigenen Studenten an Hochschulmeisterschaften stehe auch im Interesse der Hochschule. Bei guter Platzierung steige das Ansehen der Hochschule. Aufgrund des Wahlpflichtfachs Sport bestehe auch eine Verbindung zur Teilnahme an den Hochschulmeisterschaften, auch wenn die Teilnahme für das Studium konkret keine Auswirkungen gehabt habe und eine Teilnahme nicht erwartet worden sei.
Sozialgericht Mainz, S 10 U 239/09, nicht rechtskräftig
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