Gläubiger: Sollen künftig leichter Schulden in anderen EU-Staaten eintreiben können

Rechtsgebiete: Forderungseinzug & Inkassorecht, Europarecht
Rechtstipp vom 27.07.2011
Unternehmen und Privatleute sollen künftig leichter Schulden in anderen EU-Staaten eintreiben können. Die Europäische Kommission schlägt vor, einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung einzuführen, der es Gläubigern ermöglichen soll, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto sperren zu lassen.

Der vorläufige Pfändungsbeschluss würde verhindern, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache Geld von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseite schaffen können. Er würde also die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung von Forderungen im Ausland erhöhen. Die nationalen Systeme zur vorläufigen Pfändung von Guthaben blieben dabei unverändert bestehen. Das europäische Verfahren soll lediglich parallel eingeführt werden. Auf dieses könnten Gläubiger dann zurückgreifen, um Forderungen in anderen EU-Ländern einzutreiben.

Nach Angaben der Kommission haben derzeit rund eine Million kleinerer Unternehmen Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. Die aktuelle Rechtslage in den 27 Mitgliedstaaten sei kompliziert und habe langwierige und kostenaufwändige Verfahren zur Folge. So würden Forderungen in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro jährlich unnötigerweise abgeschrieben, weil sich die Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollten.

«Wir müssen dafür sorgen, dass Forderungen im Ausland genauso einfach eingetrieben werden können wie im Inland», sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Wegen uneinbringlicher Forderungen gingen Unternehmen rund 2,6 Prozent ihres Jahresumsatzes verloren.

Europäische Kommission, PM vom 25.07.2011

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