Glücksspiel-Abzocke: Spieler erhält Verluste von 137.000 Euro erstattet

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Im Online-Casino können Spieler richtig viel Geld verlieren. Bei einem Einsatz von 639.000 Euro verlor ein Spieler unterm Strich 137.000 Euro. Doch er hatte wie viele Spielsüchtige derzeit Glück im Unglück. Das Landgericht Freiburg sprach ihm seine kompletten Verluste mit Urteil vom 10. Dezember 2021 zu. Über die deutschsprachige Webseite casino.club.de hatte das Unternehmen Martingale Malta 2 Ltd. zum fraglichen Zeitpunkt illegales Glücksspiel angeboten. Das Casino verstieß damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Bis zum 30. Juni 2021 war mit wenigen Ausnahmen Glücksspiel im Internet verboten. (Az.: 2 O 518/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Abzocke ermöglicht. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Erlittene Verluste in Online-Casinos lassen sich zurückholen

Milliarden werden jährlich in Deutschland in Online-Casinos umgesetzt. Was nur wenige wissen: Erlittene Verluste in Online-Casinos können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist aktuell auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Wegweisend bei dieser Entwicklung war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Spielsucht wird von den Casinos ausgenutzt, wie der aktuelle Fall besonders dramatisch zeigt. Das Urteil des Landgerichts Freiburg unterstreicht zudem die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Zwischen 2017 und 2020 pokerte ein Spieler richtig hoch. Über die Website casino.club.de des Unternehmens Martingale Malta 2 Ltd setzte er 639.000 Euro ein. Dem gegenüber standen Verluste von 137.000 Euro. Den Verlust verlangte er vom Anbieter des Online-Casinos zurück. Schließlich habe er über keine gültige Lizenz für den Betrieb des Glücksspiels auf deutschem Boden verfügt. Die Kläger spielte die üblichen Spiele wie Slots, Roulette und Black Jack.
  • So sah es auch das Landgericht Freiburg. Das Casino verfügte in Deutschland über keine gültige Lizenz. Denn in Deutschland war Glücksspiel im Internet bis Ende Juni 2021 verboten. Nur in Schleswig-Holstein konnte Glücksspiel allerdings mit gültigen Lizenzen angeboten werden.
  • Durch das Glücksspielverbot war der Vertrag zwischen Kläger und Casino nie zustande gekommen. Das Casino hatte daher kein Recht, das Geld des Klägers einzubehalten, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gab. Der Anbieter müsse dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Freiburg. Der Verlust des Klägers betrug 137.000 Euro.
  • Der Spieler verfügte über keine Kenntnisse, dass das Glücksspielangebot illegal war.
  • Glücksspiel im Internet ist seit dem 1. Juli 2021 in Deutschland mit gültiger Lizenz möglich. Aber die Aufhebung des Verbots gilt nicht rückwirkend.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bereits gegen VW war Dr. Stoll & Sauer erfolgreich. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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