Rechtstipp vom 30.06.2011

Glücksspielstaatsvertrag: Das Sportwettenmonopol genügt "unionsrechtlich" nicht

Das staatliche Sportwettenmonopol des Glücksspielstaatsvertrages genügt - nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - nicht den europarechtlichen Anforderungen. Wegen der ständig steigenden Zahl der Zulassungen von Geldspielautomaten in Spielhallen, die ein deutlich größeres Suchtpotenzial als Sportwetten haben, dürfe einem privaten Anbieter derartiger Wetten die Vermittlung ins Ausland nicht untersagt werden - jedenfalls nicht mit Bezugnahme auf den Glücksspielstaatsvertrag. (Dennoch wurde hier - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - die Erlaubnis auch nicht wieder erteilt. Denn es konnte nicht ausreichend ermittelt werden, ob die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz erfüllt waren. Das müsse im Hauptsachverfahren geprüft werden.) (Bayerischer VGH, 10 AS 2499/10)

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