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GmbH Gründung: Tipps & Ablauf

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Eine GmbH kann von ein oder mehreren Personen gegründet werden. Wichtig dabei ist, dass der gesamte bürokratische Aufwand, die formalen Angelegenheiten und die rechtlichen Pflichten im Einklang sind. Nur dann ist es gewährleistet, dass die drei Gründungsstufen einer GmbH erfolgreich durchlaufen werden. Nachfolgend erfahren Sie nützliche Tipps bezüglich des Ablaufes einer GmbH Gründung.

Die drei Stufen der GmbH Gründung

Häufig ist eine GmbH Gründung binnen 21 Tagen abgeschlossen und die neue Gesellschaft ist im Handelsregister eingetragen. Auch wenn die Zeitspanne relativ kurz ist, verlangt der gesamte Prozess eine Menge Organisation und rechtliches Hintergrundwissen. Die Gründung durchläuft drei verschiedenen Stufen:

Stufe 1 – Vorgründungsgesellschaft:

Bereits wenn der Entschluss feststeht und der Gesellschaftsvertrag entworfen ist, entsteht die Vorgründungsgesellschaft. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung baut im weiteren Verlauf auf diese Gesellschaftsform auf. In dieser Zeit agiert die Gesellschaft noch nicht als juristische Person und dementsprechend agieren die Gesellschafter noch nicht haftungsbeschränkt.

Stufe 2 – Vor-GmbH

Sobald der Gesellschaftsvertrag unterschrieben ist und die notarielle Beurkundung stattgefunden hat, entsteht die sogenannte Vor-GmbH. Der Geschäftsbetrieb darf in dieser Zeit noch nicht aufgenommen werden. So ist es beispielsweise möglich, Geschäfte abzuhandeln, die der Gründung der GmbH dienen.

Stufe 3 – GmbH

Wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen, ist die erfolgreiche Gründungsphase abgeschlossen und die Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb vollständig aufnehmen. Ferner agiert die Gesellschaft nun als juristische Person.

Tipps für die Gründung einer GmbH

Tipp 1: Gründungskosten können abgesetzt werden

Alle Gründungskosten können über die GmbH abgesetzt werden, sollten diese im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Diverse Kosten fallen bei jeder Gründung einer GmbH an und setzen sich aus

  • Notar-,
  • Anwalts- und
  • Gerichtskosten

 zusammen.

Daher sind die steuerlichen Pflichten genau zu beachten, um die Gründungskosten richtig auszuweisen. Sollte diese Regelung nicht rechtskräftig aufgenommen worden sein, wäre das Absetzen der Gründungskosten als eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zu bewerten.

Tipp 2: Anmeldung beim Gewerbeamt

In den meisten Fällen handelt es sich bei einer GmbH um einen Gewerbebetrieb. Die Geschäftsführung der GmbH ist dafür verantwortlich, die Gesellschaft beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden und den Gewerbeschein anzufordern.

Tipp 3: Erweiterten Genehmigungen nachkommen

In der Regel reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt aus. Allerdings gilt dies nicht für jede Gesellschaft. Schließlich gelten zum Schutz öffentlicher Interessen Sonderregelungen, die besonders für Bewachungsgewerbe, Gastronomiebetriebe und Maklerunternehmen relevant sind. Diese Genehmigung kann ebenso beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden.

Tipp 4: Buchführung professionell umsetzen

Die Buchhaltung und deren Pflichten sind wichtige Aufgabenbereiche einer GmbH. Für diesen umfassenden Bereich ist gemäß § 41 GmbHG die Geschäftsführung zuständig. Dazu zählt zum Beispiel die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle auf Basis einer doppelten Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses.

Dieser kaufmännische Prozess verlangt erweiterte Fachkenntnisse. Daher ist die Hilfe von einer Fachperson zu empfehlen. Jede GmbH ist gemäß

  • §§ 238, 6 HGB und
  • § 13 Abs. 3 GmbHG

 zur fachgerechten Buchführung verpflichtet. Dieser Aufgabenbereich ist mit weiteren Rechten und Pflichten verbunden. Um Pflichtverletzungen zu vermeiden, ist eine professionelle Buchführung unerlässlich.

Tipp 5: Buchhaltungsservice in Erwägung ziehen

Prüfen Sie genau, ob ein Buchhaltungsservice erforderlich ist. Dabei überlassen Sie die Buchführung einer extern agierenden Fachperson. Die Umsetzung für die GmbH ist zwar mit Kosten verbunden, allerdings kann das gesamte Unternehmen davon profitieren. Schließlich werden alle Rechnungen, Belege und Quittungen der GmbH an die Fachperson übermittelt.

Diese Vorgehensweise spart nicht nur Zeit ein und behält die Unternehmenszahlen im Auge, sondern wird auch den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung (GOB) gerecht.

Tipp 6: Jahresabschluss fachgerecht abhandeln

Die Gründung einer GmbH unterliegt häufig der Kleinstkapitalgesellschaftsregelung gemäß § 267a HGB und beinhaltet keine allzu umfassenden Pflichten. Dennoch ist die Geschäftsführung einer GmbH dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu verfassen. Bestandteile sind die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang. Hier kann ebenfalls der Buchhaltungsservice professionell zur Seite stehen.

Tipp 7: Jahresabschluss extern erstellen lassen (Outsourcing)

Um sich rundum auf den Geschäftsbetrieb konzentrieren zu können und keine lückenhaften Unterlagen zu riskieren, ist die Abhandlung des Jahresabschlusses nicht eigenständig zu empfehlen. Schließlich befasst sich die Gesellschaft hauptsächlich mit vielen anderen Aufgabenbereichen des laufenden Geschäftsverkehrs und der Jahresabschluss fordert Zeit und fundiertes Hintergrundwissen ein.

Daher ist es sehr zu empfehlen, den Jahresabschluss professionell abhandeln zu lassen. Ist die Buchhaltung professionell geregelt, profitiert der operative Betrieb meistens davon.

Tipp 8: Sacheinlage in Erwägung ziehen

Im Gegensatz zur UG bietet Ihnen die GmbH zwei Wahlmöglichkeiten: Entweder leisten Sie die Stammeinlage von 25.000 Euro oder Sie leisten eine Sacheinlage mit diesem Wert. Gerade wenn Sie Ihre Firma umgestalten, bspw. von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH, kann die Sacheinlage attraktiver sein.

Ablauf einer GmbH Gründung 

Die Gründung einer GmbH mit anwaltlichem Beistand umfasst folgende Schritte:

Schritt 1: Kostenfreie Erstberatung und Rechtsformwahl

In einem kostenlosen Erstgespräch erläutere ich Ihnen die genaue Vorgehensweise und kläre Sie über den Ablauf einer GmbH Gründung auf.

Schritt 2: Gründungsberatung

Eine umfassende Beratung ist unerlässlich, um die passende Rechtsform der Gesellschaft festzulegen. Schließlich sind nachträgliche Änderungen mit einem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand verbunden.

Schritt 3: Prüfung des Firmennamens

Um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu vermeiden, überprüfe ich den gewünschten Namen Ihrer Firma. Erst nach einer Vereinbarkeitsprüfung mit dem Firmen- und Markenrecht können Sie ihn verwenden.

Schritt 4: Erstellung der kompletten Gründungsunterlagen 

Der Gesellschaftsvertrag ist ein wichtiger Bestandteil der GmbH Gründung und ist fachgerecht zu erstellen. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam sämtliche Unterlagen und bespreche die einzelnen Punkte.

Schritt 5: Vorbereitung des Notartermins

Erst nach der notariellen Beurkundung ist die GmbH rechtskräftig gegründet und kann in das Handelsregister eingetragen werden. Dabei stehe ich Ihnen anwaltlich zur Seite.

Schritt 6: Eröffnung des Geschäftskontos 

Im Anschluss an den Notartermin zahlen Sie das entsprechende Stammkapital von 25.000 Euro auf dem eröffneten Geschäftskonto ein. Alternativ können Sie auch eine Sacheinlage leisten.

Schritt 7: Eintragung in das Handelsregister

Die GmbH wird gemäß § 7 GmbHG in das Handelsregister eingetragen. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie wirklich haftungsbeschränkt agieren.

Schritt 8: Abschließendes Beratungsgespräch

Sobald die GmbH erfolgreich gegründet wurde, kommen häufig noch Fragen auf. Diese kläre ich mit Ihnen im Rahmen eines abschließenden Beratungsgesprächs.

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