Golden Gate GmbH: Insolvenzverfahren wird vermutlich am 1. Dezember eröffnet

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Die Golden Gate GmbH konnte weder die am 11. Oktober 2014 fällige Anleihe zurückzahlen noch die Zinsen. Das gab das Unternehmen bekannt. Anleger müssen um ihr Geld fürchten.

Darüber hinaus teilte das Unternehmen mit, dass voraussichtlich am 1. Dezember 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In dem Insolvenzverfahren sind die Inhaber der Teilschuldverschreibungen (WKN/ISIN: A1KQXX/DE000A1KQXX5) allen anderen Gläubigern gleichgestellt. Außerdem hat der vorläufige Insolvenzverwalter inzwischen Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer geltend gemacht. Dieser hatte bezüglich der Anleihe eine Patronatserklärung (Haftungserklärung) abgegeben.

„Für die Anleger geht es nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens darum, ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Sie sollten sich aber nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern zweigleisig planen und prüfen lassen, ob auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Darüber hinaus sei auch nicht auszuschließen, dass die Anleger ihren Beitrag zur Rettung des Unternehmens leisten sollen. „Da muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. In ähnlichen Fällen ist es aber nicht ungewöhnlich, wenn die Anleger zu solchen Schritten aufgefordert werden“, erklärt Cäsar-Preller.

In so einer Situation empfiehlt Cäsar-Preller, anwaltlichen Rat einzuholen: „Dabei geht es darum, die Interessen im Insolvenzverfahren zu vertreten, aber auch Schadensersatzansprüche zu prüfen.“ Diese könnten zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder auch aus Prospektfehlern entstanden sein. „Die Anleger müssen umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden. Auch der Verkaufsprospekt dient dazu, dass sich die Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage verschaffen können. Tauchen hier unvollständige oder falsche Angaben auf, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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