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Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

  • 4 Minuten Lesezeit

Heutzutage ist es eine leichte Angelegenheit, sich Bewertungen über ein Unternehmen einzuholen. Ein paar wenige Klicks im World Wide Web reichen aus und schon präsentieren sich Sternebewertungen und sogar ausführliche Rezensionen. Kunden legen häufig einen großen Wert auf die Meinung anderer Kunden und entscheiden sich daraufhin für oder gegen die Firma.

Eine schlechte Bewertung bei Google kann einen besonders negativen Einfluss auf Ihren Geschäftsbetrieb bewirken. Auch dann, wenn die Rezension eine Fake Bewertung ist. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer umstrittenen negativen Bewertung führen können.

Mögliche Hintergründe einer rechtswidrigen Bewertung bei Google

  • Willkür

Die Willkür ist eines der Hauptindizien für schlechte Bewertungen. Selbstverständlich sind Kritiken erlaubt und auch erwünscht, allerdings fachgerecht. Willkürliche Bewertungen stehen nicht in Verbindung der Sachlage oder erfolgen ohne Grundlage.

  • Konkurrenz

Manche Konkurrenten betreiben einen unlauteren Wettbewerb, welcher eine Vielzahl von Kunden beeinflusst. Dabei zielen sie darauf ab, das Unternehmen negativ zu bewerten.

  • Schuldner

Eine negative Google Bewertung kann zum Beispiel von Schuldnern erfolgen, die Sie bei Ihrem Inkassounternehmen gemeldet haben. Ferner kommen ebenso Bewertungen von gegnerischen Mandanten in Betracht.

Nichtkunden dürfen gegebenenfalls bewerten

Es gibt viele verschiedene Gründe, die Kunden oder vermeintliche Interessenten zu einer Rezension treiben. Prinzipiell ist ein solches Vorgehen völlig legitim und deutet ebenso darauf hin, dass Ihr Unternehmen für potentielle Kunden ansprechend ist und sie sich Zeit für eine Bewertung nehmen. Durchaus dürfen auch Nichtkunden Ihr Unternehmen bewerten. Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Erstgespräch voran ging und es schlussendlich nicht zu einem Auftrag kam.

Die rechtlichen Grenzen

Ein Google Eintrag wird nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Schutz der Privatsphäre

Der Schutz der Privatsphäre kommt besonders in Betracht. Es ist zu unterscheiden, ob die Bewertung intime, private oder geschäftliche Inhalte enthält.

  • Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung

Eine Meinungsäußerung ist eine subjektive Äußerung. Tatsachenbehauptungen sind davon zu unterscheiden und müssen bewiesen werden. Sie enthalten grundlegend keine subjektive Meinung.

  • Zusammenhang der Bewertung

Es gilt zu prüfen, ob die Meinungsäußerung im direkten Zusammenhang mit dem Unternehmen steht, obwohl der Verfasser kein Kunde ist.

  • Verständlichkeit für Leser

Ebenso ist es ein weiteres Prüfkriterium, wie der Inhalt der Bewertung auf Dritte wirkt und wie der Inhalt ohne Hintergrundwissen verstanden wird.

Mögliche umstrittene Bewertungen

  • Unwahre Tatsachen werden behauptet

Eine Tatsachenbehauptung fordert Beweise ein. Eine solche Feststellung ist entweder wahr oder unwahr. Nebenbei enthält eine solche Bewertung keine subjektive Sichtweise. Sie zielt nur darauf ab, eine (vermeintliche) Tatsache zu veröffentlichen.

  • Fehlende Tatsachengrundlage

Eine Meinung zu veröffentlichen, die ohne Tatsachengrundlage erfolgt, ist rechtlich nicht erlaubt. Somit muss eine solche Google Bewertung gelöscht werden. Sie müssen einen solchen Eintrag nicht hinnehmen und als Kritik akzeptieren.

  • Meinung als Schmähkritik

Eine Schmähkritik ist keine sachliche Bewertung beziehungsweise Auseinandersetzung mit der Situation. Diese Art der Kritik ist abwegig und kann beanstandet werden.

Möglichkeiten der Löschung einer Google Bewertung

Beanstandung bei Google melden

Gehen Sie nicht offensiv auf den Verfasser zu, sondern agieren Sie über Google selbst. Dadurch verhindern Sie, dass Ihre Bewertung noch mehr in den Vordergrund rückt. Sie können die Bewertung bei Google MyBusiness als unangemessen melden. Daraufhin werden Sie automatisch zu einem Beschwerde-Formular geführt.

Darin können Sie detailliert beschreiben, weshalb Sie die Bewertung beanstanden. Daraufhin können Sie das Formular mühelos bei Google einreichen, welches entsprechend der Beanstandung geprüft wird. Verstößt Ihr Eintrag allerdings nicht eindeutig gegen Richtlinien oder Rechtsnormen, so kann die Bearbeitung durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen.

Anwaltliches Anschreiben

Meine langjährige Erfahrung hat mir gezeigt, dass ein Anschreiben eines Anwalts schneller bearbeitet wird. Schließlich konfrontiert ein Jurist direkt mit rechtlichen Fakten und fordert zunächst eine zeitnahe Klärung auf einem außergerichtlichen Weg ein. Dafür benötige ich lediglich vorab einen Link oder ein Screenshot der Bewertung bei Google. Nach einer Beratung und Auftragserteilung, kann ich ein juristisches Anschreiben bei der Rechtsabteilung von Google einreichen. Ferner übernehme ich weitere Korrespondenzen mit Google.

Ein außergerichtliches Verfahren reicht häufig aus

Ich strebe stets eine außergerichtliche Klärung an. Somit sparen Sie Zeit, Kosten und Aufwand ein. In der Regel reicht ein erstes Anschreiben aus, um die Sachlage auf einem kurzweiligen und effektiven Weg abzuhandeln. Ziel ist es von Beginn, die Löschung des Google Eintrags zu entfernen, was meistens ohne gerichtliches Verfahren gelingt.

Bereits schon innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit lassen sich oft außergerichtliche Erfolge erzielen. Ferner übernehme ich für Sie sämtliche Korrespondenzen, wodurch eine Löschung der Google Bewertung oft durchaus sehr zeitnah erfolgt.


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