Google Fonts Abmahnung Martin Ismail durch Rechtsanwalt Kilian Lenard - Rechtsmissbrauch?

  • 2 Minuten Lesezeit

Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz "Google Fonts"
hier: Abmahnung


Derzeit halten viele Webseitenbetreiber ein Schreiben mit diesem Betreff von Rechtsanwalt Kilian Lenard in den Händen, der vorgibt einen Herrn Martin Ismail zu vertreten. Es liegen mir inzwischen dutzende Abmahnungen von Herrn Martin Ismail, Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz, kurz: IG Datenschutz, vor.

Über die Abmahnungen hatte ich bereits hier berichtet

Da die Abmahnungen kein Ende zu nehmen scheinen, mache ich erneut hierauf aufmerksam.


Der Auftraggeber - die IG Datenschutz - Google Fonts

In den Abmahnschreiben wird nach wie vor ausgeführt, dass sich die IG Datenschutz der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben habe. Auch weiterhin wird ausgeführt, dass die IG Datenschutz festgestellt habe, dass der Abgemahnte Google Fonts auf seiner Internetseite benutze. Google Fonts sei so eingebunden, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers der Webseite an die Server von Google in den USA übermittelt werde.


Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch den Betreiber der Webseite an Google stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar, wird ausgeführt.


Es wird Keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird weiterhin von Herrn Ismail nicht gefordert. Dies deutet aus meiner Sicht sehr eindeutig darauf hin, dass es dem Abmahner primär um Geld und nicht um den Unterlassungsanspruch geht. Durch Zahlung von 170 EUR könne die Sache erledigt werden. Die Zahlung soll auf das Konto des bearbeitenden Rechtsanwalts Kilian Lenard vom Abgemahnten geleistet werden. 


Meine Handlungsempfehlung:

  • Leisten Sie auf keinen Fall voreilig eine Zahlung!
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Meiner Rechtsansicht nach sollte der Forderung in aller Deutlichkeit widersprochen werden. Auch sollte diesem Massenabmahner vor Augen geführt werden, dass er sich den Abgemahnten selbst im Falle eines Rechtsmissbrauchs gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde. Die Forderung sollte professionell durch einen Spezialisten abgewehrt werden


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 15 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Martin Ismail erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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