Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit bei Pflichtteil

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Dass jedermann nach seinem Tode bestattet werden muss, und welche Möglichkeiten es dabei gibt, wird durch die deutschen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Einheitlich ist hingegen geregelt, wer die dabei entstehenden Kosten zu tragen hat: Sofern nicht durch den Verstorbenen jemand spezifisch bestimmt wurde, zahlt gemäß § 1968 BGB der Erbe (bzw. die Erben) die Beerdigung, sowie damit verbundene Kosten wie Anreise und Bewirtung von Trauergästen.

Doch wer muss sich anschließend um das Grab kümmern?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Was nach einer Beerdigung mit dem Grab passiert
  • Wer Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner bezahlen muss
  • Ob es eine gesetzliche Pflicht zur Grabpflege gibt
  • Ob ein Erbe zur Zahlung der Grabpflege gezwungen werden kann
  • Wie man die Grabpflege im Vorhinein regeln kann
  • Ob sich Grabpflege auf den Pflichtteil auswirkt


Was passiert mit einem Grab nach der Beerdigung?

Damit am Tage der Beisetzung überhaupt ein offenes Grab parat ist, muss sich der Erbe (möglichst frühzeitig) um ein freies Grab kümmern, und für dieses mit der Gemeinde einen Nutzungsvertrag abschließen, der meist 30 Jahre gilt, aber durchaus auch verlängert werden kann. Nicht selten ist in solchen Verträgen die Möglichkeit eines gleichzeitigen Grabpflegevertrages mit enthalten, in dem die regelmäßige Instandhaltung durch einen Friedhofsgärtner geregelt wird. Auf manchen Friedhöfen gehört eine vertragliche Bestimmung über die Grabpflege zur Friedhofsordnung, ist also Voraussetzung, um überhaupt eine Grabstätte zu bekommen.


Wer muss die Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner bezahlen?

Wie bei jedem Vertragsschluss gilt auch hier: Wer den Vertrag abgeschlossen hat (das heißt, wessen Unterschrift darunter steht), der haftet auch dafür. Dies ist also, wenn nicht durch den Verstorbenen anders bestimmt, der Erbe. Wenn die Friedhofsordnung dies nicht verlangt, ist der Abschluss eines Grabpflegevertrages allerdings nicht notwendig.


Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Grabpflege?

Im § 1968 BGB ist nur geregelt, wer die Beerdigung zu zahlen hat. Diese gilt mit der Schließung der Grabstätte als abgeschlossen. Alle weiteren Verpflichtungen, die die Erben durch das Antreten eines Erbes vom Erblasser übernehmen, sogenannte „Nachlassverbindlichkeiten“, wie Schulden, Verträge, Pflichtteilsansprüche, etc. sind in § 1967 Abs. 1 BGB festgelegt. Die Grabpflege gehört nicht zu diesen gesetzlichen Nachlassverbindlichkeiten.


Kann man einen Erben gerichtlich zur Zahlung der Grabpflege zwingen?

Eine Verpflichtung für die Grabpflege aufzukommen gibt es nur, wenn dies vertraglich geregelt worden ist. Darüber hinaus kann man von einer moralischen Verpflichtung, nicht aber von einer Gesetzlichen sprechen. Mehrfach ist versucht worden (u.a. 2011 vom LG Heidelberg), mit Verweis auf das Erbschaftssteuergesetz eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung der Grabpflege durch den Erben zu konstruieren. Der § 10 Abs 5 ErbStG besagt nämlich, dass der Erbe bei der Berechnung der Erbschaftssteuer bis zu 10.300 € nachweislos zur Deckung der Grabpflege einbehalten darf. Daraus, dass er dies im Steuerrecht darf, lässt sich jedoch nicht ableiten, dass er es nach bürgerlichem Recht dann auch muss. In diesem Bereich gibt es immer wieder Streitereien vor Gericht, und wenn Sie sich in einer entsprechenden Situation befinden, empfiehlt es sich, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden, der sich nicht durch Fehlurteile entmutigen lässt, und Ihr Recht für Sie durchsetzt.


Wie kann man die Grabpflege im Vorhinein regeln?

Die Grabpflege gilt nur dann als Nachlassverbindlichkeit, wenn diese durch den Erblasser hergestellt worden ist. Ähnlich wie es eine gesetzliche und eine testamentarische Erbfolge gibt, kann der Erblasser auch hier entweder den Dingen nach dem Buchstaben des Gesetzes ihren Lauf lassen, oder selbst darüber verfügen, indem er beispielsweise testamentarisch festlegt, dass seine Grabpflege aus seinem Nachlass (also durch seine Erben) zu bezahlen ist, oder mit einem seiner Erben einen Grabpflegevertrag abschließt.


Wirken sich Grabpflegekosten auf die Höhe des Pflichtteils aus?

Der Pflichtteil ist dazu da, damit im Erbfall nahe Angehörige des Erblassers, die im Testament vom Erbe ausgeschlossen, oder schlicht nicht erwähnt werden, trotzdem einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Logischerweise bleibt er also von testamentarischen Bestimmungen unberührt. Daraus folgt, dass die Grabpflegekosten, auch bei testamentarischer Festlegung als Nachlassverbindlichkeit, den Pflichtteil nicht reduzieren.

Wenn Sie sich in einem Streit um die Grabpflege befinden, oder anderweitige Fragen zum Thema Nachlassverbindlichkeiten im Speziellen oder Erbrechtsangelegenheiten im Allgemeinen haben, beraten wir Sie gerne!

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