Greyhills Rechtsanwälte: Abmahnung wg. Verletzung der Marke „Spinning“ i.A.d. Mad Dogg Ahletics, Inc.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Greyhills hat für die Mad Dogg Athletics, Inc. aus den USA markenrechtliche Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung der Marke „Spinning“ ausgesprochen.

Der Adressat der Abmahnung soll eine Markenrechtsverletzung begangen haben, indem er auf der Online-Verkaufsplattform eBay Ware unter Nennung der Bezeichnung „Spinning“ angeboten hat. Denn die Mad Dogg Athletics Inc. sei Inhaberin der Marke „Spinning“ in verschiedenen Kategorien (z.B. Fitnessgeräte, Bekleidungsstücke, Schuhwaren) und der Adressat sei nicht Vertriebspartner.

Der Adressat müsse daher eine Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung tragen. Diese werden auf einen Streitwert von 100.000,- € abgerechnet, was Kosten von fast 2.000,- € ergibt.

Nach unserer Kenntnis werden die Greyhills Rechtsanwälte für ihre Mandantschaft auch im Wege des Einstweiligen Verfügungsverfahrens bzw. Klageverfahrens tätig.

Haben Sie von den Greyhills Rechtsanwälten oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung erhalten oder wurde Ihnen nach Abmahnung eine Klage zugestellt bzw. gegen Sie eine Einstweilige Verfügung beantragt? Wir sind Ihnen gerne bei der Abwehr etwaiger Forderungen behilflich! Nach Erhalt einer Abmahnung bzw. Klage ist es durchaus sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Rechtsgebiet Markenrecht auskennt. Denn zunächst sollte geprüft werden, ob die Abmahnung bzw. Klage berechtigt ist und die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie bestehen. Auch ist es oftmals noch möglich, eine Reduzierung der geforderten Beträge herbeizuführen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.abmahnsoforthilfe.de und www.shrecht.de


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