Grünecker Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen dem Markenzeichen "Lacoste-Krokodil"

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Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Lacoste S.A. wegen der Verletzung von Rechten an dem Markenzeichen „Lacoste-Krokodil“

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Lacoste S.A. durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem geschützten Markenzeichen „Lacoste-Krokodil“. Das Mode-Label ist insbesondere durch den Tennisspieler René Lacoste, welcher auch Gründer des Labels ist, bekannt geworden. Insbesondere die mit dem „Lacoste-Krokodil“ versehenen Polohemden machten die Marke berühmt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, online auf der Verkaufsplattform eBay Polohemden zum Verkauf angeboten zu haben, an welchen das Markenzeichen „Lacoste-Krokodil“ angebracht gewesen sei. Bei den angebotenen Produkten handelte es sich jedoch nicht um solche, die von der Lacoste S.A. in den Verkehr gebracht worden sind. Dies habe sich durch die Durchführung eines Testkaufs herausgestellt. Nach Ansicht der Grünecker Rechtsanwälte liegt in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Lacoste S.A.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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