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Grundschuldbestellung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist die Grundschuldbestellung?

Der Kauf oder Bau eines Hauses ist für viele Käufer und Bauherren die größte Investition ihres Lebens, insbesondere wenn für die Immobilie ein hoher Betrag fällig wird. Käufer/Bauherren greifen in solchen Fällen auf die Baufinanzierung zurück. Sie schließen mit einer Bank einen verzinsten Darlehensvertrag ab und zahlen die Darlehenssumme monatlich in Raten zurück. Um sich gegen die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abzusichern, vereinbaren die Vertragsparteien häufig eine Grundschuldbestellung. Das bedeutet, die Bank lässt auf das Haus eine Grundschuld in das Grundbuch der zuständigen Kommune/Gemeinde eintragen und nimmt diese als Kreditsicherheit.

Welche Kosten entstehen für eine Grundschuldbestellung?

Die Kosten für die Eintragung und Beurkundung durch den Notar und das Grundbuchamt trägt in der Regel der Darlehensnehmer bzw. Käufer. Die Kosten einer Grundschuldbestellung richten sich nach der Höhe der einzutragenden Grundschuld und liegen zwischen 0,8 und 1,0 Prozent der Summe. Als Basis zur Berechnung dient dabei die Gebührenordnung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Beispiel Notargebühren: Grundschuld 100.000 Euro

  • Vollzug des Geschäfts: 136,50 Euro
  • Beurkundungsgebühr lt. Gebührenordnung: 273,00 Euro
  • Betreuungsgebühr 0,5-Gebühr: 136,50 Euro
  • Auslagen (z. B. Kopien etc.): ca. 30,00 Euro
  • Umsatzsteuer 19 %: 103,74 Euro
  • Notargebühren gesamt: 649,74 Euro

Beispiel Grundbuchgebühren: Grundschuld 100.000 Euro

  • Eintragung der Grundschuld: 273,00 Euro

Welche Angaben enthält die Grundschuldbestellung?

Die komplexen Regelungen zur Grundschuldbestellung sind in einem Vordruck, der sogenannten Grundschuldbestellungsurkunde, enthalten. Dieser Sicherungsvertrag enthält folgende Angaben:

  • Flurstücksnummer
  • Angaben zum Grundstück
  • Angaben zu den Eigentümern
  • Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel

Mit der Vollstreckung- und Unterwerfungsklausel stimmen die Eigentümer der Immobilie einer Zwangsversteigerung zu, wenn sie als Darlehensnehmer mit den Ratenzahlungen in Verzug geraten.

Wie läuft eine Grundschuldbestellung ab?

Die meisten Banken geben die Darlehenssumme häufig erst nach der Grundschuldbestellung frei. Deshalb sollten Immobilienkäufer folgende Schritte beachten:

  1. Füllen Sie das von der Bank zur Verfügung gestellte Grundschuldbestellungsformular aus.
  2. Schicken Sie das Formular an den Notar.
  3. Vereinbaren Sie einen Beurkundungstermin beim Notar.
  4. Der Notar übernimmt die Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt, dies kann bis zu 6 Wochen dauern.
  5. Der Notar schickt einen Grundbuchauszug und einen Abdruck der Grundschuldbestellungsurkunde an die Bank.
  6. Die Immobilie ist nun als Sicherheit bei der Bank hinterlegt, die nun den Darlehensbetrag auszahlt.
  7. Die Grundschuld erlischt nicht mit dem Begleichen des Darlehens. Nach Rückzahlung der letzten Darlehensrate wird sie in der Regel an den Grundstückseigentümer zurückübertragen, der sie löschen oder als zukünftiges Sicherungsmittel auf dem Grundstück ruhen lassen kann.

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