Astrid Weinreich, Scheidungsanwältin Hamburg, macht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zum Grundstückserwerb und Steuerbefreiung nach der Scheidung aufmerksam, vgl. Az II R 33/09, Urteil vom 23. März 2011.
Sofern Eheleute zur Regelung ihrer Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit ihrer Scheidung vereinbaren, dass sie zunächst Miteigentümer der von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Immobilie bleiben und der nutzende Ehegatte ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten erhält, ist ein nach der Scheidung aufgrund des Ankaufsrechts erfolgter Erwerb nach § 3 Nr. 5 GrEStG steuerfrei.
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