Günstiger Ausstieg aus Fremdwährungsdarlehen (Franken/CHF) - Hintergründe zum „Widerrufsjoker“ und EuGH

  • 3 Minuten Lesezeit

München, den 29.1.2014 – Unter dem Titel „Verzockt mit dem Franken“ berichtet die Süddeutsche Zeitung aktuell über Anleger, die auf Anraten ihrer Banken Darlehen nicht in der eigenen Euro Währung aufgenommen, sondern so genannte Fremdwährungsdarlehen, bevorzugt in Schweizer Franken (CHF) oder Japanischen Yen (JPY), aufgenommen haben. Bei derartigen Darlehen stehen Anleger nun häufig vor einem weit höheren Schuldenberg als anfänglich vermutet. Für viele Darlehensnehmer sogar existenzbedrohend. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte sieht hier jedoch gute Möglichkeiten für Darlehensnehmer aus den Darlehen auszusteigen.

„Nach unserer Einschätzung kann der Weg über den Widerruf des Darlehens oder das Berufen auf aktuelle europäische Rechtsprechung helfen, diese Verbindlichkeiten bei Fremdwährungsdarlehen massiv zu vermindern“, berichtet Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

„Für viele Anleger klang es damals sehr vielversprechend. Der Plan klang gut: Die Zinsen dieser Darlehen waren im Vergleich oft viel günstiger, eigentlich traumhafte Bedingungen“, führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin bei KAP Rechtsanwälte aus. „Zudem wäre hinzugekommen, dass bei Wertverlust der fremden Währung im Vergleich zum Euro am Ende der Laufzeit ein deutlich geringerer Betrag zur Darlehensrückzahlung hätte aufgebracht werden müssen“, ergänzt die Rechtsanwältin.

Doch die Entwicklung gerade des so beliebten Schweizer Franken (CHF) hat sich für die Anleger inzwischen zum Alptraum entwickelt. Der Schweizer Franken (CHF) ist im Vergleich zum Euro zunächst immer teurer geworden. Hinzu kommt noch die Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Franken durch die Schweizer Notenbank. So muss nun ein sehr viel höherer Euro-Betrag gezahlt werden, um das Darlehen zu tilgen.

Die Süddeutsche Zeitung wagt eine Prognose und spricht von einem möglichen Schaden in Milliardenhöhe für deutsche Anleger. Gut 7,1 Milliarden Euro sollen nach Recherchen der Zeitung in derartigen Fremdwährungsdarlehen ausgegeben worden sein.

„Doch mit geschicktem rechtlichen Vorgehen können Darlehensnehmer von Fremdwährungsdarlehen ihre Darlehenslast wieder reduzieren, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. KAP Rechtsanwälte bearbeiten schon seit Jahren immer wieder Fälle, die einen Bezug zu solchen Fremdwährungsdarlehen haben“, so Rechtsanwalt Krause.

Neben der von der Süddeutschen genannten DZ-Bank haben vor allem Landesbanken wie z.B. die Bayerische Landesbank derartige Fremdwährungsdarlehen ausgegeben und auch einige österreichische Banken haben deutsche Kunden reihenweise zu solchen Darlehen gebracht. „Nach unserer Erfahrung sind jedoch in vielen Darlehensverträgen die Widerrufsbelehrungen, wenn überhaupt erteilt, fehlerhaft. Die Folge: Auch heute kann das Darlehen dann noch widerrufen werden. Die Rechtsfolge ist unterschiedlich, je nachdem was finanziert wurde, in der Regel für den Anleger aber durchaus positiv“, erläutert Rechtsanwältin Appelt die Erfahrungen ihrer Kanzlei.

Auch der Europäische Gerichtshof hat in dieser Konstellation schon ein Urteil zu Gunsten der Kunden gesprochen: Wenn die Bank im Vertrag nicht ordentlich über das Risiko des Darlehens in fremder Währung aufgeklärt hat, muss die Bank das komplette Darlehen als Euro-Darlehen neu berechnen, der Kunde muss das Darlehen dann auch lediglich wie ein Euro-Darlehen zurückzahlen, das Währungsrisiko trifft bei beiden Ansätzen die Bank, ergänzt Fachanwalt Krause. Dies kann auch für institutionelle Anleger interessant sein. Vor allem, nachdem viele Kommunen Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben. Dies sogar in Österreich und der Schweiz, wie etwa die TAZ aktuell berichtet.

Damit kann das von der Süddeutschen beschworene „Desaster für Häuslebauer“ in vielen Fällen zum Desaster für die Banken werden. KAP Rechtsanwälte raten Betroffenen, ihr Darlehen von einer hierauf spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen und die Chancen zu nutzen.

Haben Sie Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089/ 41 61 72 75 -0.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beiträge zum Thema