"Gut" ist nicht immer gut genug
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Achtung:
Bisher war es Sache des Arbeitnehmers, zu beweisen, dass er bessere Leistungen erbracht hat als der Arbeitgeber in seinem Arbeitszeugnis bestätigt hat. Tatsächlich trägt die Beweislast auch immer noch der Arbeitnehmer sofern er sich eine bessere Note als „gut" wünscht.
Jedoch ist es mittlerweile Sache des Arbeitgebers zu beweisen, wenn er seinen Arbeitnehmer mit schlechter als „gut" bewertet!