Abgasskandal: Gutachten liefert deutliche Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes

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Der Druck auf Daimler wächst im Abgasskandal. Ein vom Landgericht Stuttgart in Auftrag gegebenes Gutachten liefert Hinweise auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Mercedes.

In dem Verfahren am Landgericht Stuttgart hatte der Käufer einer Mercedes E-Klasse wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geklagt. Daimler hatte dem Vorwurf widersprochen und so beauftragte das Gericht im vergangenen Sommer einen Sachverständigen damit, Licht ins Dunkel zu bringen und zu klären, ob in dem Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

Wie der Bayerische Rundfunk (BR) am 17.12.2020 online berichtet, liegt das Gutachten einem Team von BR Recherche inzwischen vor und belaste Mercedes. Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass in der Software der Motorsteuerung eine Abschalteinrichtung enthalten ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Dann werde die Kühlmittelsolltemperatur von 100 auf 70 Grad heruntergeregelt, um dadurch den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Diese Funktion kann im realen Straßenverkehr aber leicht wieder deaktiviert werden. Laut dem Gutachten reicht es, kurzfristig für fünf Sekunden die Drehzahl oder die Beschleunigung (Luftmassenstrom) zu erhöhen. Dann wird die Temperatur wieder hochgefahren, was einen Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes zur Folge hat.

Die Rückkehr in den sauberen Modus ist nach Ansicht des Gutachters nicht so leicht möglich. Selbst wenn Drehzahl oder Geschwindigkeit wieder gesenkt werden, kann die Kühlmittelsolltemperatur erst nach 54 Minuten wieder gesenkt und der Stickoxid-Ausstoß reduziert werden.

Darüber hinaus stellte der Sachverständige fest, dass auch die Kühlerjalousie fast während der gesamten Prüffahrt geöffnet ist, was ebenfalls zu einer Absenkung des Stickoxid-Ausstoßes im Prüfmodus führe. Daimler dementiert diesen Vorwurf.

Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass Daimler in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, berichtet der BR.

Für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sprechen auch Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts. Das KBA hat inzwischen verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zurückgerufen und die Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.

„Daimler hält die Funktion zwar für zulässig, aber spätestens seitdem der EuGH nun entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie nur dazu dienen, den Emissionsausstoß im Prüfmodus zu reduzieren, dürfte es dem Autobauer schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit zu überzeugen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Das EuGH-Urteil setzt Daimler noch weiter unter Druck. Denn die Richter entschieden auch, dass Funktionen, die den Motor vor langfristigen Auswirkungen wie Verschleiß schützen sollen, nicht zulässig sind. „Damit ist klar: Auch Thermofenster, wie Daimler sie bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen verwendet, sind unzulässig“, so Rechtsanwalt Schwering.


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