Haben Sie eine Abmahnung von Herrn Günther Wismach wegen Google Fonts erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Derzeit liegt mir eine Abmahnung von Herrn Günther Wismach aus Leipzig zur Bearbeitung vor, welche dieser im eigenen Namen ausspricht.

Worum geht es in der Abmahnung von Herrn Günther Wismach?

In Seinem Schreiben behauptet Herr Günther Wismach, er habe die Website meiner Mandantschaft besucht und dabei festgestellt, dass meine Mandantschaft die sogenannten Google Fonts dynamisch einbinde. Im Quelltext der Webseite meiner Mandantschaft sei ersichtlich, dass die Google Fonts von einem Google Server bereitgestellt werden und nicht lokal geladen werden. 

Herr Günther Wismach wirft meiner Mandantschaft vor, dass seine IP-Adresse und vermutlich weitere personenbezogene Daten beim Besuch der Webseite meiner Mandantschaft in die USA übermittelt worden seien. Herr Günther Wismach weist darauf hin, dass in den USA die europäische Datenschutzgrundverordnung Nicht gelte und seine Daten dort wahrscheinlich an Dritte weitergegeben worden seien. Herr Günther Wismach teilt meiner Mandantschaft mit, dass er für diese Weiterleitung seiner personenbezogenen Daten keine Einwilligung gegeben habe. Daher sei seine IP-Adresse ohne seine Zustimmung weitergeleitet worden.

Herr Günther Wismach Ist der Auffassung, dass die Webseite meiner Mandantschaft nicht DSGVO- konform sei und nimmt zur Begründung seiner Auffassung Bezug auf ein Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20.

Herr Günther Wismach behauptet weiter, dass sein Grundrecht auf die Nutzung seiner persönlichen Daten ihm sehr wichtig sei. Daher sei er über die Weitergabe seiner Daten in die USA sehr verärgert.

Daher macht Herr Günther Wismach selbst einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 Absatz 1 DSGVO geltend und bezieht sich dabei auf das Urteil des Landgerichts München I

Was fordert Herr Günther Wismach in der Abmahnung?

Meine Mandantschaft wird von Herrn Günther Wismach zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 300,00 € aufgefordert. Meine Mandantschaft soll diesen Betrag innerhalb von 7 Tagen auf das Konto von Herrn Günther Wismach überweisen.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung von Herrn Günther Wismach reagieren?

Die Abmahnung von Herrn Günther Wismach sollten Sie Sie ernst nehmen und auf Fall als  bloße Abzocke betrachten und diese ignorieren. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass Herr Günther Wismach weitere Schritte einleitet, um seine vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie mich bei einer Abmahnung von Herrn Günther Wismach

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Günther Wismach erhalten haben, können Sie sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen, um Ihre Möglichkeiten und das sinnvolle Vorgehen zu prüfen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Beiträge zum Thema