Aufenthaltsgewährung mit Hilfe der Härtefallkommission
Mit Hilfe der Härtefallkommission kann man das Innenministerium Baden-Württemberg ersuchen, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den ausländerrechtlich festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Härtefallkommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefallkommission Baden-Württemberg ist neuerdings beim Integrationsministerium angesiedelt.
Die Härtefallkommission Baden-Württemberg kann tätig werden wenn der Ausländer (und ggf. auch seine Familienangehörigen) vollziehbar ausreisepflichtig ist. Es darf kein behördliches oder gerichtliches Verfahren und auch kein Petitionsverfahren anhängig sein. Die Betroffenen müssen sich im Land aufhalten. Es dürfen weder Straftaten von erheblichen Gewicht vorhanden sein. Die Familie muss ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln leben.
Bei der Eingabe an die Härtefallkommission sind die Chancen gut, wenn die Integration in die deutsche Gesellschaft durch den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Ausbildungsverträge, Arbeitsverträge mit Gehaltsunterlagen und anderen geeigneten Dokumenten nachgewiesen werden kann. Bei Kindern und Jugendlichen sind auch Bescheinigungen von Sportvereinen und sonstigen außerschulischen Aktivitäten sinnvoll, die eine gelungene Integration belegen. Weiter sind familiäre Bindungen zu bleibeberechtigten Familienangehörigen vorteilhaft.
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen in allen ausländerrechtlichen Fragen gerne weiter und schaue mir im Einzelfall an, welcher Weg sinnvoll ist.
Rufen Sie an, wenn es um ein ausländerrechtliches Problem oder um Einbürgerung geht.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel: 0711-2482446
E-Mail : KanzleiEschle@aol.com
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