Häufiges Problem: Deutsche Post kommt trotz Transportversicherung nicht für Paketschaden auf

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Wer einen besonders wertvollen Gegenstand in einem Paket versenden möchte, der greift häufig auf eine Versicherung des jeweiligen Versanddienstleisters zurück. Dies bietet sich auch deshalb an, weil die Sendungsversicherungen direkt beim Kauf der Paketmarke mit angeboten werden. Je nach Höhe der Versicherungssumme („Höherversicherung“) ist der Preis der Transportversicherung unterschiedlich hoch.

In letzter Zeit häufen sich jedoch in meiner Kanzlei die Anfragen von Kunden der Deutschen Post AG bzw. deren Unternehmen DHL, die zwar eine solche Versicherung abgeschlossen und oft teuer bezahlt haben – nachdem das Paket aber verloren ging oder beschädigt beim Empfänger ankam, weigerte sich die Deutsche Post AG bzw. DHL, für den Schaden aufzukommen.

In den häufigsten Fällen werden die Anfragen der Kunden sehr schnell abgebügelt: Die Kunden hätten den Schaden zu spät gemeldet, der Paketinhalt sei in Wahrheit gar nicht kaputt oder der Gegenstand sei nicht ordentlich verpackt worden. Teilweise werden die Kunden auch mit immer neuen Fragen traktiert, was scheinbar nur dazu führen soll, dass die Schadensregulierung hinausgezögert wird.

Meist hilft in derartigen Fällen nur die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Die Behauptungen der Deutschen Post AG sind nämlich oft nicht in Einklang zu bringen mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gesetzlichen Rechtslage.

Sind auch Sie betroffen?

Auch Sie haben ein versichertes Paket über die Deutsche Post AG oder DHL versendet, das verloren ging oder beschädigt beim Empfänger ankam? Und nun weigert sich die Deutsche Post DHL Group, den Schaden zu regulieren?

Gerne nehme ich eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Sie vor und erläutere Ihnen, wie man in Ihrem speziellen Fall konkret vorgehen würde.

Rechtsanwalt Simon Bürgler


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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