Haftentschädigung – Erhöhung der Tagespauschale um über 100% (und dennoch nicht genug)

Rechtsgebiet: Strafrecht
Rechtstipp vom 30.03.2009

Gegenwärtig beginnen die Beratungen des deutschen Bundestages über die Anpassung des Tagessatzes der Haftentschädigungspauschale. Bei der Haftentschädigung handelt es sich um den Ersatz des immateriellen Schadens für Personen, die zu Unrecht Untersuchungs- oder Strafhaft verbüßt haben.

Die Entschädigungspflicht ist im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen  (StrEG) geregelt. Erlittene Vermögensschäden (materielle Einbußen, z.B. Verdienstausfall) werden unabhängig davon ersetzt.

Auf Initiative des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hatte sich bereits der Bundesrat Anfang März 2009 sich diesem Vorhaben angeschlossen und eine Erhöhung der Tagespauschale von 11 € (derzeit) auf 25 € (zukünftig) empfohlen. Die Justizministerkonferenz unterstützt das Vorhaben. Dem Bundestag liegt zur Beratung seit 18.03.09 ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor (BT-Drucksache 16/12321), der die längst überfällige Erhöhung der Entschädigungspauschale (und eine entsprechende Änderung des § 7 Abs. 3 StrEG) befürwortet - der bislang angesetzte Betrag war seit über 20 Jahren unverändert geblieben.

Die Reform ist mehr als überfällig. Nach wie vor soll vor dem Hintergrund der im StrEG getroffenen Trennung zwischen immateriellen und materiellen Schäden in Folge der zu Unrecht erlittenen Haft unterschieden werden. Persönliche Verhältnisse werden demzufolge weiterhin für den Ansatz des immateriellen Schadens keinerlei Rolle spielen. Der mittellose Inhaftierte soll gegen über dem finanziell gut gestellten Inhaftierten nicht benachteiligt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen plädiert für eine Anhebung der Pauschale auf 50 €/Tag (BT-Drucksache 16/11434). Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und des Umstandes, dass noch in dieser Legislaturperiode die Gesetzesänderung des § 7 Abs. 3 StrEG beschlossen werden soll, dürfte dieses Ansinnen allerdings ohne Chance bleiben.

Das Land Berlin hatte in der Länderkammer die Erhöhung des Satzes auf 100 €/Tag favorisiert, sich aber nicht durchsetzen können. Auf den gleichen Betrag lautete auch die Forderung des Deutschen Anwaltvereins.

Letztlich bleibt auch die nunmehr anstehende Erhöhung „ein Tropfen auf den heißen Stein".


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L A N G S A M /L A N G S A M von erich123x am 26.05.2009 16:19

Es wird alles viel zu langsam in Taten umgesetzt,die 25,-Euro könnten schon lange fließen,wenn nicht ewig darüber diskutiert,würde,aber (nun im Geheimen)die Erhöhung der Diäten,da sind sich ALLE SOFORT EINIG)aber ein normaler Bürger der muß warten warten und warten,bis einige verstorben sind,daß ist es!!!worauf diese Damen und Herren auch noch warten,aber bitte immer schöööön langsam......

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