Haftung und Schadensersatz des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für eigene Fehler

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Oftmals ist das Vorgehen sowohl den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern unbekannt.

Die Situation: Oft machen Mitarbeiter oder Führungskräfte Fehler oder treffen Fehlentscheidungen. Diese Fehler, Pflichtverletzungen, Fehlentscheidungen und führen bekanntermaßen nicht selten zur verhaltensbedingten Kündigung. Mitarbeiter und Arbeitgeber übersehen mitunter, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in manchen Fällen für verschuldete Fehler und Pflichtverletzungen sowie für Fehlentscheidungen durchaus haften kann und in bestimmten Fällen hierfür den Schaden anteilig oder voll zu ersetzen hat (Arbeitnehmerhaftung, Managerregress). Dies wird u.a. durch direktes Einfordern der Schadensumme, Aufrechnung mit laufenden Gehältern und weiteren Ansprüchen umgesetzt. Dies teilweise auch schon, um den früheren fast schon „Automatismus" von „Kündigung - Kündigungsschutzprozess - Abfindung" abzuwenden, oder zumindest teilweise Schadensersatzansprüche dagegen zu rechnen.

Ein teilweise noch immer verbreiteter Irrglaube auf beiden Seiten ist, dass Mitarbeiter für Fehler nie haften und der Arbeitgeber stets dafür einstehen muss. Das Bundesarbeitsgericht stuft die Höhe des Regresses von Arbeitnehmern oder Managern nach dem Grad ihres jeweiligen Verschuldens. Das kann bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung zur anteiligen bis hin auch einmal zur vollen Haftung des Mitarbeiters für den Fehler gehen, jeweils nach Abwägung der Gesamtumstände des jeweiligen Falles.


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