Handelsplattform SwissCoinCo – Vorsicht!

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Bei der Internethandelsplattform SwissCoinCo handelt es sich um eine Firma, die im Internet auftritt und unter der Webseite swisscoinco.com den Kryptowährungshandel, den Handel mit Indizes, den Handel mit Differenzkontrakten sowie den Forex-Handel anbietet.

Als Betreibergesellschaft der entsprechenden Handelsplattform fungiert eine Firma Online Windows LLC, die ihren Sitz unter der Adresse: Euro House, Richmond Hill Road, Kingstown, PO BOX 2897, VC0100 Kingstown, St. Vincent and the Grenadines, hat und die unter der Telefonnummer: 0044 2038 687828 erreichbar sein soll.

Bonuszahlungen

Die Firma SwissCoinCo bietet ein Einstiegskonto, ein Standard-Konto, ein Premium-Konto sowie ein VIP-Konto an, wobei Anleger, die beispielsweise ihr Kapital im Rahmen eines VIP-Kontos anlegen, einen Bonus von bis zu 100 % erhalten sollen. Letztlich bedeutet dies, dass die Firma SwissCoinCo Anlegern, die beispielsweise € 10.000,00 einbezahlen, für die Handelsgeschäfte eine Zuzahlung in Höhe von € 10.000,00 zur Verfügung stellt.

Bereits dies lässt neben anderen Punkten, auf die wir im Einzelnen noch eingehen werden, Zweifel an der Seriosität der Firma SwissCoinCo aufkommen. Keine seriöse Firma würde einem Kunden für hochrisikoreiche Handelsgeschäfte einen Betrag in Höhe von € 10.000,00 „geschenkt“ zur Verfügung stellen.

Unabhängig davon hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) bereits im März 2018 eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach sie Maßnahmen im Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CFD´s) und binären Optionen an Kleinanleger in der Europäischen Union beschlossen hat. Bei den Differenzgeschäften, die auch seitens der Firma SwissCoinCo angeboten werden, wurde die Vermarktung beschränkt, der Vertrieb und der Verkauf, wobei diese Beschränkung mehrere Maßnahmen umfasste. So gibt es Hebel-Obergrenzen bei der Eröffnung von Positionen; Margin Glattstellungsvorschriften auf Einzelkontobasis; Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis. Darüber hinaus wurde der Einsatz von Anreizen durch CFD-Anbieter und firmenspezifische standardisierte Risikowarnungen unterbunden.

Es ist folglich nicht zulässig, Anlegern Bonuszahlungen zu gewähren, da es einen Anreiz für einen Anleger darstellt, höheres eigenes Kapital für Hochrisikogeschäfte zur Verfügung zu stellen, wenn ihm die Firma angeblich eigenes Kapital für seine Risikogeschäfte zur Verfügung stellt.

Die entsprechenden Maßnahmen erfolgten deshalb, da Analysen der zuständigen nationalen Behörden zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten zeigten, dass in 74 % bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste zu verzeichnen waren, wobei  der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen € 1.600,00 und € 29.000,00 betrug.

Sitz der Betreibergesellschaft 

Auch der Sitz der Betreibergesellschaft Online Windows LLC auf St. Vincent und den Grenadinen lässt Übles ahnen. Meist befinden sich die Betreibergesellschaften von unseriösen Handelsplattformen Offshore bzw. beispielsweise auf den Marshallinseln, auf St. Vincent und den Grenadinen oder den Seychellen.

Mangelndes Impressum

Auch ein rechtsverbindliches Impressum findet sich im Rahmen des Internetauftritts der Firma SwissCoinCo nicht. Im Rahmen des Internetauftritts wird ein verantwortlicher Direktor oder Geschäftsführer der Firma Online Windows LLC nicht benannt.

Hohe Risiken

Bei den vorgenannten Handelsgeschäften bestehen sehr hohe Risiken. Letztlich kann bei den Forex-Handelsgeschäften, beim Handel mit Differenzkontrakten sowie beim Handel mit Kryptowährungen ein Totalverlust entstehen. Insoweit dürfen wir auf die oben genannten Feststellungen der ESMA zu den Verlustrisiken verweisen.

Keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

Für die vorgenannten Handelsgeschäfte liegt keine Erlaubnis der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde vor. Es handelt sich hierbei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Jede Internethandelsplattform bzw. deren Betreibergesellschaft – hier die Firma Online Windows LLC – benötigen für die Durchführung von Handelsgeschäften in Deutschland für deutsche Anleger über die Handelsplattform swisscoinco.com eine Genehmigung.

Liegt eine entsprechende Erlaubnis – wie im vorliegenden Fall – nicht vor, dann handeln die Firmen SwissCoinCo und Online Windows LLC unerlaubt bzw. verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Dies kann auch strafrechtlich relevant sein.

Anleger, die mit Internethandelsplattformen, die ungenehmigt handeln, Handelsgeschäfte tätigen, können Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform SwissCoinCo investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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