Handy-Verbot am Steuer gilt auch für den Anschluss ans Ladekabel!

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Wer als Fahrer eines Kfz während der Fahrt feststellt, dass der Akku seines Mobiltelefons schwächelt und das Gerät dann schnell ans Ladekabel anschließen will, sollte wissen, dass ihn dieser Handgriff viel Geld kosten kann. Denn auch das bloße Anstecken eines Ladekabels fällt unter die Nutzung eines Mobiltelefons und diese ist mit gem. § 23 Abs. 1 a StVO verboten. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist mit einer Geldbuße bedroht. 

Das entschied nun das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Beschluss vom 7.12.2015 (Az.: 2 Ss (OWi) 290/15). § 23 Abs. 1 a StVO umfasse nämlich nicht nur die Benutzung des Mobiltelefons durch das Anwählen einer Telefonnummer, das Versenden einer Kurznachricht oder das Abrufen von Daten, sondern auch das Verbot von Tätigkeiten während der Fahrt, die nur die Vorbereitung der Nutzung gewährleisten sollen. Der Anschluss eines Mobiltelefons an ein Ladegerät diene aber natürlich dazu, das Gerät dann mobil einsetzen zu können, denn dafür sei ein geladener Akku erforderlich.

Der Betroffene wurde daher rechtskräftig zur Zahlung eines Bußgeldes von 60 EUR verurteilt.

Übrigens: Ein Verstoß gegen das „Handy-Verbot am Steuer" ist zudem mit einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister bedroht. Und wer genug Punkte gesammelt hat, wird entweder ermahnt (4-5 Punkte), verwarnt (6-7 Punkte) oder bekommt die Fahrerlaubnis entzogen (ab 8 Punkte). Das ist sicher vielen Autofahrern, die sichtbar entspannt während der Fahrt telefonieren, nicht bewusst. Auch wer sein Smartphone während der Fahrt über eine entsprechende App als Navigationsgerät nutzt, sollte stets daran denken: Wer sein Smartphone bedienen will, sollte dies über die Sprachsteuerung machen – oder sein Fahrzeug vorher anhalten und den Motor ausschalten. Denn dann ist nach § 23 Abs. 1 a StVO auch die Bedienung des Mobiltelefons mit der Hand erlaubt.

RA Andreas Schwartmann

verkehrsrecht-in.koeln


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