Rechtstipp vom 06.05.2010

Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer

Auch ein Fahrlehrer muss sich an das Handyverbot halten, da er der verantwortliche Fahrzeugführer ist.

Auch wenn der Fahrlehrer nur auf dem Beifahrersitz sitzt, gilt er als der verantwortliche Fahrzeugführer und so muss er sich auch verhalten. Also gilt für ihn das Verbot, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy zu telefonieren. Ein Fahrlehrer hatte gegen einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Handybenutzung Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass ein Fahrlehrer, auch wenn er das Fahrzeug nicht direkt führt, einem Fahrzeugführer in dieser Situation gleichsteht. Mit seiner Beschwerde hatte der Fahrlehrer also keinen Erfolg.


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