Hartz IV: Bund und Länder haben sich geeinigt

Rechtsgebiet: Sozialrecht
Rechtstipp vom 22.02.2011
Bei den Hartz IV-Verhandlungen hat es einen Durchbruch gegeben. Wie die Bundesregierung am 21.02.2011 meldet, haben Bund und Länder einen Kompromiss erzielt, der voraussichtlich am 22.02.2011 im Vermittlungsausschuss gebilligt wird. Am 25.02.2011 wollen Bundestag und Bundesrat die Neuregelungen endgültig beschließen. Danach steigen die Regelsätze der Grundsicherung für rund 4,7 Millionen Leistungsempfänger in zwei Stufen. Rückwirkend ab dem 01.01.2011 wird der Regelsatz um fünf Euro auf 364 Euro monatlich erhöht. Ab 01.01.2012 kommen weitere drei Euro hinzu. Damit steigt der Regelsatz auf 367 Euro.

Eine weitere Neuerung beim Regelsatz ist, dass die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter anrechnungsfrei bleiben.

Das Bildungspaket soll nach dem Kompromiss nun zusätzlich für Kinder von Familien gelten, die Wohngeld beziehen. Davon werden laut Regierung voraussichtlich zusätzlich 160.000 Kinder profitieren. Die Trägerschaft für das Paket soll zudem statt bei den Arbeitsagenturen komplett bei den Kommunen liegen. Ein Zuschuss zum Mittagessen soll nicht nur für bedürftige Schulkinder gelten, sondern auch in der Hortbetreuung. Zudem wird der Betrag für Mittagessen und Beschäftigung von Schulsozialarbeitern in den nächsten drei Jahren um rund 400 Millionen Euro jährlich erhöht. Schließlich ist neu, dass der Bund für die Kommunen die vollen Kosten für das Bildungspaket von nunmehr rund 1,6 Milliarden Euro für den Zeitraum 2011 bis 2013 übernimmt.

Beim Mindestlohn ist neu, dass die Bundesregierung auf Antrag der Tarifvertragsparteien für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze auch für verleihfreie Zeiten einführt. Die Bundesregierung schafft zudem durch Aufnahme des Wach- und Sicherheitsgewerbes in das Arbeitnehmerentsendegesetz die rechtlichen Voraussetzungen für einen Mindestlohn in diesem Gewerbe. Schließlich schafft sie die Voraussetzungen für einen Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung.

Zum Thema «Equal Pay» in der Zeitarbeit meldet die Bundesregierung, dass der Grundsatz «gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit» in der Zeitarbeitsbranche schon heute gilt. Die Tarifvertragsparteien entscheiden laut Regierung einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen. Sollten sie innerhalb eines Jahres keine befriedigende Verständigung per Tarifeinigung finden, wird die Regierung eine Kommission einberufen. Diese erarbeitet dann unter Wahrung der Tarifautonomie angemessene Vorschläge.

Schließlich übernimmt der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer. Dabei beginnt die Kostenübernahme in 2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014 zu 100 Prozent. Allein 2012 bis 2015 entspricht das laut Regierung einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Milliarden Euro. Bis 2020 würde der Bund aus heutiger Sicht die kommunalen Kassen um rund 54 Milliarden Euro entlasten.

Bundesregierung, PM vom 21.02.2011

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