Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich am besten? Welche Rechte habe ich?

  • 3 Minuten Lesezeit

Eine Hausdurchsuchung kommt meist unerwartet. Oftmals weiß man noch gar nicht, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren läuft. Häufig klingelt es dann früh gegen 5 Uhr an der Tür – plötzlich stehen eine Menge Beamte vor der Tür, halten einen Durchsuchungsbeschluss in der Hand und wollen nun die Wohnung durchsuchen. Wie geht man als Betroffener nun vor? Und welche Rechte hat man?

1. Vom Schweigerecht Gebrauch machen!

Der wohl wichtigste Hinweis zuerst: Machen Sie gegenüber den Polizeibeamten keine Angaben! Oft wird versucht, die Betroffenen in ein Gespräch zu verwickeln. Das passiert auch, wenn der Betroffene bereits geäußert hat, dass er keine Angaben zur Sache macht. Führen Sie auch keine „informellen“ Gespräche, denn dies kann im Nachhinein als Einlassung gewertet werden! Verweisen Sie immer auf Ihr Schweigerecht!

2. Rechtsanwalt kontaktieren!

Das sollte immer die erste Maßnahme sein. Die Beamten müssen den Betroffenen eine gewisse Zeit einräumen, um einen Anwalt kontaktieren zu können. Es ist der Polizei nicht gestattet, Ihnen ein Telefonat mit dem Anwalt zu untersagen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Gern können Sie mich – auch außerhalb meiner üblichen Bürozeiten – in einer solchen Situation anrufen.

3. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen!

Bevor die Durchsuchung beginnt, sollten Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen. Sollten Sie bereits einen Anwalt am Telefon haben, können Sie ihm den Beschluss vorlesen. Liegt kein Durchsuchungsbeschluss vor und die Polizei beruft sich auf „Gefahr im Verzug“, so sollte Ihr Anwalt mit dem Einsatzleiter in Kontakt treten und sich die Gründe erklären lassen. Notieren Sie sich außerdem den Namen und die Dienstbezeichnung der Ermittlungspersonen!

4. Zeugen hinzuziehen!

Sie können zur Beobachtung der Hausdurchsuchung einen Zeugen, z. B. einen Nachbarn oder einen guten Freund, der in nicht allzu großer Entfernung wohnt, hinzuziehen. Im besten Fall kann Ihr Anwalt sofort zu Ihnen kommen. Die Polizei räumt meist einen gewissen Zeitraum ein. Wenn Ihr Anwalt oder Zeuge in 10 bis 20 Minuten vor Ort sein kann, bestehen Sie darauf, dass mit der Hausdurchsuchung abgewartet wird!

5. Beobachten und dokumentieren!

Es darf keine heimlichen Durchsuchungen geben. Deshalb beobachten Sie die Arbeit der Polizeibeamten genau und dokumentieren Sie alles, vor allem, wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt. Sie dürfen die Arbeit der Polizei nicht behindern, aber Sie haben das Recht, jede Durchsuchungsmaßnahme zu beobachten.

6. Geräte nicht entschlüsseln! Keine Passwörter herausgeben!

Sie sind nicht dazu verpflichtet, an Ihrem Ermittlungsverfahren und somit an der Tataufklärung mitzuwirken. Haben Sie verschlüsselte Geräte, sind Sie also nicht dazu verpflichtet, diese auf Aufforderung der Polizei zu entschlüsseln. Das gleiche gilt für Passwörter: Selbst, wenn die Polizei Sie auffordert, Passwörter oder Entsperrcodes herauszugeben, so dürfen Sie diese Auskunft verweigern. Machen Sie weiterhin von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, denn niemand muss sich selbst belasten!

7. Beschlagnahme widersprechen!

Meist werden bei einer Hausdurchsuchung mehrere Gegenstände beschlagnahmt. Widersprechen Sie ausdrücklich der Beschlagnahme aller Gegenstände und lassen Sie dies auch dokumentieren!

8. Nichts unterschreiben!

Unterschreiben Sie weder ein Protokoll noch sonst etwas, was Ihnen die Polizei vorhält. Oftmals handelt es sich um Formulare, die Sie in dieser doch angespannten Situation nicht sofort vollständig überblicken können. 

9. Verzeichnis beschlagnahmter Gegenstände geben lassen!

Ist die Durchsuchung beendet und wurden Gegenstände beschlagnahmt, lassen Sie sich ein Verzeichnis dieser Gegenstände aushändigen. Dieses Verzeichnis können Sie dann Ihrem Anwalt geben.

10. Gedächtnisprotokoll anfertigen!

Haben die Polizeibeamten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verlassen, fertigen Sie schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll an! Dieses Protokoll können Sie dann Ihrem Anwalt zeigen und dieser entdeckt eventuell Fehler in der Art der Durchsuchung. Auch hilft Ihnen ein Gedächtnisprotokoll, um nach mehreren Wochen oder Monaten den Ablauf der Durchsuchung präsent zu haben. Damit können Sie auch die Arbeit Ihres Anwaltes unterstützen.

Da eine Hausdurchsuchung eine einschneidende Maßnahme darstellt, befinden sich die Betroffenen in einer Ausnahmesituation. Versuchen Sie dennoch die Ruhe zu bewahren. Können Sie während der Durchsuchung Ihren Anwalt erreichen, so kann er Ihnen zur Seite stehen. Erreichen Sie keinen Anwalt, so beachten Sie die oben genannten Hinweise und kontaktieren Sie nach Ende der Hausdurchsuchung umgehend einen Anwalt. Dieser kann Rechtsmittel gegen die Maßnahmen einlegen und Akteneinsicht beantragen.

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Linda Röttig

Beiträge zum Thema