Rechtstipp vom 28.09.2009

Heizstrom: Bundeskartellamt untersucht Preisgestaltung

(Val) Das Bundeskartellamt nimmt die Anbieter von Heizstrom unter die Lupe. In einem Missbrauchsverfahren prüft die Behörde die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. Die Ermittlungen betreffen ausschließlich den Markt für Heizstrom, den das Kartellamt als eigenständig ansieht. Unter Heizstrom ist Strom zu verstehen, der zu besonderen Tarifen ganz überwiegend nachts zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen geliefert wird. Laut Kartellamt gibt es in diesem Markt so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden.

In dem Verfahren wird das Bundeskartellamt die Preise beziehungsweise Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger vergleichen. Es prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen günstigen Vergleichsunternehmen.

Hintergrund: Auf dem Markt für Heizstrom liegt der jährliche Verbrauch durch private Endverbraucher bei etwa 20 Milliarden kWh. Rund vier Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden mit Strom beheizt, in das sind etwa zwei Millionen Wohneinheiten. Die vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern etwa 1,2 Millionen Kunden. Sie befinden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, da hier Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stärker verbreitet sind.

Das Bundeskartellamt rechnet allerdings frühestens im Frühjahr 2010 mit ersten Ergebnissen.

Bundeskartellamt, PM vom 24.09.2009

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