Helene Fischer - Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für € 900,00 - Was tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rasch Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Musikalben der Künstlerin Helene Fischer.

Gegenstand der Abmahnungen, die im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG verschickt werden, ist z. B. das Musikalbum von Helene Fischer „Für einen Tag“. Der Anschlussinhaber soll das Album über eine Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglichgemacht haben. Daher macht die EMI Music Germany GmbH & Co. KG Unterlassens- und Schadensersatzansprüche geltend. Die Rasch Rechtsanwälte bieten an, mit einer Zahlung von € 900,00 die Sache zu erledigen.

Insbesondere sollen die Abgemahnten eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben, die die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantschaft geltend macht.

Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Bei Abmahnungen von Rasch wird die modifizierte Unterlassungserklärung oft als Allheilmittel im Internet präsentiert. Dies ist vollkommen falsch:

Jede Unterlassungserklärung, ganz gleich ob mit oder ohne Schuldanerkenntnis, ganz gleich ob modifiziert oder nicht,

  • erfüllt den Unterlassungsanspruch von EMI Music
  • führt bei Verstößen zu Vertragsstrafen über € 5.000,00
  • ist lebenslang gültig

Geben Sie daher niemals eine Unterlassungserklärung ab, wenn Sie weder als Täter noch als Störer (=Haftung für andere wegen Pflichtverletzung) für das Anbieten des Musikalbums „Für einen Tag“ von Helene Fischer haften.

Was tun bei einer Rasch-Abmahnung?

Reagieren Sie auf jeden Fall auf die Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Das Ignorieren der Abmahnung kann zu einem sofortigen einstweiligen Verfügungsverfahren vor Gericht führen.

Bewahren Sie Ruhen und lassen Sie von einem Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen, ob Sie überhaupt haften oder ob sämtliche Ansprüche zurückgewiesen werden können, was in vielen Fällen vorkommt.

Ist die Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte rechtens?

In vielen Fällen nicht – mit der Folge, dass der Abgemahnte weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen muss. Sobald Dritte wie z. B. Partner, Kinder, Gäste, Mieter etc. den Internetanschluss zum Tatzeitpunkt nutzen durften und der Anschlussinhaber nicht der Täter war, kann dessen Haftung entfallen, wenn er keine Pflichten verletzt hat. Welche Pflichten im Einzelfall gegen über den Mitnutzern bestanden und ob diese überhaupt verletzt wurden, ist anwaltlich zu prüfen.

Das Internet wimmelt von „Ratgebern“ und Anwälten, die ihre Dienste bei Rasch-Abmahnungen anbieten. Aus den vielen Gesprächen, die ich täglich mit Betroffenen führe, weiß ich, dass viele der Angebote nicht nur sinnlos sind, sondern den Abgemahnten sogar massiv schaden können.

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-rasch-rechtsanwaelte/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema