Hendrik Atzert, Geschäftsführer der Dubai Sports City GmbH & Co. KG, angeklagt in Dubai

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Berlin, 10.11.2015 – Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich wurde berichtet, dass der Geschäftsführer der Dubai Sports City GmbH & Co. KG, Herr Hendrik Fabian Atzert, von der Staatsanwaltschaft Dubai wegen der Ausstellung eines Schecks in Täuschungsabsicht angeklagt wurde. So heißt es in der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden offiziellen Fallliste („Case Docket“) u.a., dass der Angeklagte zu sieben Tagen Haft verurteilt und dem „court of misdemeanors and offences“ – an das mit Vergehen und Verstößen befasste Gericht – entsprechend dem Gegenstand der Anklage überführt wird.

Dies ist für Anleger deswegen bedeutsam, da diese aktuell zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – aufgefordert wurden. Aufgrund der Inhaftierung ist die Fondsgesellschaft derzeit handlungsunfähig. Es stellt sich daher die Frage, wofür die zurückgeforderten Ausschüttungen überhaupt verwendet werden sollen, wenn kein Geschäftsbetrieb mehr besteht, weil die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig ist.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So gilt es insbesondere zu klären, ob eine fehlerhafte Aufklärung/Beratung vorliegt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück. Bei dieser Anlage bestehen u.a. das Risiko eines Totalverlusts der Einlage und die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen.

Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Es ist Eile geboten, da potentielle Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern zeitnah zu verjähren drohen. So tritt die absolute Verjährung dieser Ansprüche taggenau 10 Jahre nach Zeichnung ein.“

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Pressekontakt:

RAin Linz,

CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

E-Mail: linz@cllb.de;


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