Hess AG: Kanzlei klagt gegen LBBW und Bankhaus M.M. Warburg auf Schadensersatz

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Das Landgericht Konstanz befasst sich am Freitag mit einer Anlegerklage vor dem Hintergrund eines „schier endlosen Wirtschaftskrimis“, wie u.a. die Stuttgarter Zeitung aktuell titelte. Zwei von der Wiesbadener Wirtschaftskanzlei Cäsar-Preller vertretene Anleger hatten ihr Geld in Aktien des Villinger Leuchten-Herstellers „Hess AG“ investiert. Aber: Schon kurz nach dem erfolgversprechenden Börsengang meldete die Hess AG Insolvenz an – mit den entsprechend weitreichenden Auswirkungen auf die Aktienkurse, die sich im Bodenlosen wiederfanden.

Allerdings: Beklagt werden nicht Hess-Vorstand Christoph Hesse oder andere für die Hess-Schieflage Verantwortliche, sondern die den Börsengang begleitenden Banken: Die Landesbank Baden Württemberg und das Bankhaus M.M. Warburg. Diese hätten, so wirft es ihnen Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller als Vertreter der Kläger vor, nicht zutreffende Börsenprospekte ausgestellt und dadurch die Fehlkäufe seiner Mandanten ausgelöst. Beide Banken stehen nach Auffassung von Rechtsexperten tief in der Prospekthaftung und seien daher zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Insider vermuten, dass die Hess-Katastrophe schon absehbar gewesen sein musste, als das Prospekt erstellt wurde.

Auch wenn derzeit nur zwei Anleger klagen: In zweiter Reihe sitzen einige Betroffene mehr, die insgesamt 4 Millionen Euro in die Hess AG gesteckt haben. Die LBBW sieht sich nicht in der Pflicht, hat aber schon mal vorsichtshalber selbst Klage erhoben gegen die Hess AG. Das Verfahren wird sich wohl noch hinziehen. Für Cäsar-Preller ist aber die Rolle der LBBW vom Strafverfahren und den Untersuchungen gegen die Hess-AG loszulösen: „Aus unserer Sicht hat die Landesbank Baden-Württemberg ihre Sorgfaltspflichten schon allein dadurch verletzt, dass sie für ein Unternehmen, für das sie nicht mal als Hausbank fungierte, Prospekte erstellte.“

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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