Heta-Anleihen fällig! Kanzlei bereitet erste Klagen vor

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Am vergangenen Freitag, den 23.03.2015, wurde eine Anleihe der Hypo-Abbaugesellschaft Heta (Heta Asset Resolution)  über 500 Mio. Euro fällig.

Wegen des Heta-Schuldenmoratoriums wird es aber zunächst nicht zur Auszahlung kommen.

Am 23. April 2015 wird zudem eine Anleihe über 200 Mio. Franken sowie am 12. August eine weitere Anleihe über 600 Mio. Franken fällig, auch diese beiden Anleihen werden wohl nicht ausbezahlt werden.

Insgesamt soll es bei allen Forderungen aus den Anleihen und z. B. den Pfandbriefen um Forderungen von ca. 9 - 10 Milliarden Euro gehen. Viele der Anleihen wurden nach deutschem Recht begeben.

Die Berliner Anwaltskanzlei Dr. Späth & Partner betreut bereits einige Privat- und institutionelle Investoren, die in Heta-Anleihen investiert hatten und bereitet daher erste Klagen für Anleihen, die nach deutschem Recht begeben wurden, vor dem Landgericht Frankfurt am Main vor.

Das Moratorium gründet auf dem "österreichischen Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG), das seinerseits auf einer EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD beruht).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth und Partner hierzu:

"Wir haben Zweifel, ob die Richtlinie überhaupt auf Fälle wie den vorliegenden anwendbar ist, denn die Richtlinie regelt zwar die Abwicklung von Banken, die Heta hatte jedoch gerade im Oktober 2014 ihre Bankenlizenz verloren. Da als Gerichtsstand in den für die deutschen Anleihen begebenen Anleihen teilweise ausdrücklich der Gerichtsstand Frankfurt am Main angegeben wurde, werden wir die Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main einreichen. Außerdem werden wir beantragen, dass das Landgericht Frankfurt am Main das BaSAG dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegt, da die EU-Richtlinie ungenügend umgesetzt worden sein könnte."

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte betreuten bereits betroffene Heta-Anleger und arbeiten in dem Fall auch mit einer renommierten Anlegerschutzkanzlei aus Wien/Österreich zusammen, die in dem Fall ebenfalls bereits rechtliche Schritte in Österreich eingeleitet hat, um die betroffenen Anleger umfassend rechtlich betreuen zu können.

Dr. Späth & Partner sind bereits seit dem Jahr 2002 und somit seit über 12 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen wie im gegenwärtigen Fall bestens vertraut, hier konnten seit Jahren mehr als 1000 Fälle betreut werden:

  • Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West: Hier wurden seit dem Jahr 2006 ca. 800 geschädigte Anleihegläubiger vertreten.
  • DM Beteiligungen AG: Hier wurden seit dem Jahr 2006 ca. 100 Geschädigte vertreten.
  • Deikon GmbH: Hier wurden/werden aktuell ca. 80 Geschädigte gegen den Sicherheitentreuhänder, eine renommierte Anwaltskanzlei, vertreten und bereits zwei noch nicht rechtskräftige- überwiegend obsiegende-Urteile vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erstritten.
  • First Real Estate: Hier wurden ca. 50 Geschädigte vertreten und diverse rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen erstritten.
  • Getgoods AG: Hier werden gegenwärtig ca. 50 geschädigte Anleihe-Gläubiger von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder vertreten. Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde auch zum "gemeinsamen Vertreter" der Anleihegläubiger bestellt.
  • GlobalSwissCapital AG: Hier wurden  diverse Urteile gegen die Verantwortlichen erstritten.
  • Solar Millenium AG: Hier werden/wurden ca. 80 Geschädigte gegen die Verantwortlichen vertreten.
  • Solar World, SIC Processing: Hier wurden/werden jeweils ca. 50 geschädigte Anleihegläubiger vertreten.
  • Solen AG: Hier werden ca.  50 geschädigte Anleihe-Gläubiger vertreten, Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner wurde auch als Mitglied in den Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der Solen AG gewählt.

Fazit:

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner hat jahrelange Erfahrung in der Betreuung geschädigter Anleihegläubiger wie im Fall Heta.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth betreut Sie gerne.


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