Heta: Einsprüche gegen Zahlungsstopp - Klagen für deutsche Anleger in Vorbereitung!

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Im Fall Heta haben sich die von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner vertretenen Anleger gegen den Mandatsbescheid der Österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA vom 01.03.2015 mit einer Vorstellung bzw. einem Einspruch zur Wehr gesetzt.

Die FMA hatte wegen drohender Kapitalknappheit die Rückzahlung aller Anleihen der Heta, ehemals Hypo Alpe Adria, vorerst gestoppt, voraussichtlich zunächst bis Ende Mai 2016.

Dr. Späth & Partner haben für Anleger mit einem Gesamtanlagevolumen von ca. 2 Mio. € Einspruch eingelegt, insgesamt wurden laut Angaben der FMA (siehe z. B.: www.wirtschaftsblatt.at vom 05.06.2015) für insgesamt mehr als 200 vor allem institutionelle Anleger Einsprüche eingelegt. 

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir argumentierten in den Einsprüchen u.a. damit, dass das BaSAG, das „Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken“, europarechtswidrig bzw. zumindest nicht auf deutsche Gläubiger anwendbar sein dürfte, auch der Wertberichtigungsbedarf bei der Heta noch gar nicht genau feststeht und die Gläubiger bei einer Insolvenz sogar besser gestellt wären als bei der Abwicklung nach dem BaSAG.

Viele Anleger haben sich beim Kauf der Hypo-Papiere auf die milliardenschweren Garantien des Bundeslands Kärnten verlassen, allerdings ist fraglich, ob Kärnten nun seine Garantien einhalten wird. Das ist für viele Anleger ein schwerer Schock.

Die FMA wird nun voraussichtlich einen neuen Bescheid erstellen. Falls es hier keine Veränderungen geben sollte, könnten Investoren in zweiter Instanz dann das Österreichische Bundesverwaltungsgericht anrufen.

Auch werden Dr. Späth & Partner bei einer weiteren Nichtauszahlung demnächst die ersten Klagen vor deutschen Gerichten vorbereiten.

So hatte das Landgericht München bereits vor kurzem in einem noch nicht rechtskräftigen Fall in einem Urteil mit dem Az. 32 O 26502/12 (das Urteil wurde nicht von Dr. Späth & Partner erstritten) die Heta bereits zur Zahlung von über 1 Mrd. Euro und fast 1,3 Mrd. Schweizer Franken an die Bayern LB verurteilt. Das Urteil ist, wie gesagt, noch nicht rechtskräftig.

Laut LG München konnte das Moratorium dabei vor allem nicht auf das BaSAG gestützt werden, vor allem aus dem Grund, weil die Heta zum Zeitpunkt des FMA-Bescheids überhaupt keine Bankenkonzession mehr hatte. 


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