Hilfe annehmen beim Verladen eines Pferdes kann teuer werden - BGH Urteil vom 9.11.2010

Rechtsgebiete: Pferderecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht, Recht rund ums Tier
Rechtstipp vom 10.03.2011

Verdienstausfallschaden aufgrund einer schweren Verletzung durch ein sich beim Verladevorgang losreißendes Pferd: Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und Vermehrung der Bedürfnisse in Höhe von knapp 3.000 € monatlich sind von der Pferdehalterin gesamtschuldnerisch mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges an die verletzte Person zu leisten. (BGH Urteil vom 9.11.2010, Az.: VI ZR 300/08)

Tipp: Niemals ein Pferd ohne ausreichende Haftpflichtversicherung halten, die durch Personenschäden entstehenden Haftungssummen können einen Pferdehalter schnell finanziell ruinieren. Im vorliegenden Fall erlitt eine Frau, die beim Verladen eines Pferdes half durch dieses Pferd einen Huftritt in den Bauchraum, wurde schwer verletzt und lebenslang erwerbsunfähig.


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