Im Namen der Procter & Gamble Gruppe, zu der auch die Braun GmbH aus Frankfurt gehört, mahnen die Rechtsanwälte FPS (Fritze, Wicke, Seelig) von ihrem Frankfurter Standort aus die Verstöße gegen Markenrechte des Unternehmens ab.
In einer uns vorliegenden Abmahnung ging es um die Einfuhr einer größeren Zahl von „Braun Oral B" Aufsteckbürsten für elektronische Zahnbürsten des Unternehmens, die gefälscht waren. Das ergibt sich den Rechtsanwälten FPS insbesondere daraus, dass das Oral B Logo auf den Bürsten nicht mittels Laser aufbracht worden sein soll. In der somit unbefugten Verwendung der Markenbezeichnung ist ein Verstoß gegen das geltende Markenrecht zu sehen, so dass Procter&Gamble gewisse, auch verschuldensunabhängige Ansprüche zustehen können.
Dazu gehört u.a. auch der Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mittels derer weitere Rechtsverletzungen ausgeschlossen werden sollen. Ferner können auch Ansprüche auf Auskunft als auch auf Tragung der Rechtsanwaltskosten gegeben sein, welche von FPS in dem uns vorliegenden Fall in Höhe von 1000,54 EUR geltend gemacht werden. Dabei ist vor allem zu beachten, dass die Auskunftsansprüche dazu dienen die Grundlage für einen später noch zu realisierenden Schadensersatzanspruch zu schaffen.
Zudem werden in dem Abmahnschreiben auch patentrechtliche Ansprüche geltend gemacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte FPS erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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