Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Can a song help your life“

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Wegen angeblicher Rechtsverletzungen an dem Filmwerk Can a song help your life mahnen die Anwälte Waldorf Frommer aus München Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, das streitgegenständliche Filmwerk unerlaubt verbreitet zu haben. Mit der Abmahnung wendet sich die Gegenseite in erster Linie an den registrierten Anschlussinhaber. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass nicht immer der im Rahmen der Ermittlung erfasste Anschlussinhaber sondern oftmals andere Personen, die den Internetanschluss mit genutzt haben, für die jeweilige Rechtsverletzung verantwortlich sind. Daher sollte nach dem Erhalt der Abmahnung das Schreiben gründlich durch einen Anwalt geprüft werden.

Was wird in der Abmahnung von Waldorffrommer wegen Can a song help your life gefordert?

Vereinfacht gesagt besteht die Forderung eine Abmahnung aus drei Bestandteilen: die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, der Erstattung der angefallenen Kosten und Schadensersatz. Nicht in jedem Fall müssen alle drei Bestandteile der Forderung erfüllt werden.

Wie kann man sich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für Can a song help your life wehren?

Fall eins: Der registrierte Anschlussinhaber hat die Rechtsverletzung selber begangen. In diesem Fall kann die Kanzlei Waldorf Frommer versuchen, alle drei Anteile der Forderung durchzusetzen. Versuchen daher, da die Möglichkeit besteht, mithilfe eines Anwalts die Forderung zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind und die Gegenseite, gerade dann, wenn der abgemahnte einen Anwalt einschaltet, auch bereit ist, über die Forderung zu verhandeln. Im Alleingang ist das anbringen entlastende Argumente sicherlich nur schwer möglich.

Fall zwei: Der registrierte Anschlussinhaber hat die Urheberrechtsverletzung nicht begangen. In diesem Fall Ernst entfällt schon einmal der Schadensersatz. Weiterhin unberührt jedoch besteht die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung angefallener Kosten. Nun muss im Rahmen einer Bewertung weiterführend geklärt werden, ob der Abgemahnte seine Pflichten erfüllt hat. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei der Überlassung eines Internetanschlusses die Mitbenutzer belehrt werden müssen, dass kein Filesharing stattfinden darf. Wie ausgiebig diese Belehrung sein muss, hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Anschlussinhaber zu dem Mitbenutzer steht. Gerade minderjährige Kinder müssen im Rahmen eines Gesprächs über die Gefahren von Tauschbörsen Nutzung aufgeklärt werden und die Nutzung muss untersagt werden. Weiterführend muss der Internetanschluss gegen unbefugten Zugriff durch Fremde gesichert werden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Fall einer Abmahnung? 

Wenn auch Sie Post von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, in der Ihnen vorgeworfen wird, den Film Can a song help your life unerlaubt verbreitet zu haben, dann können sich gerne an Dr. Wachs oder einen der anderen Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die erste Einschätzung der Lage ist kostenlos. Weiterführend bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte eine Verteidigung für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Danach kann der Betroffene entscheiden was das Beste für ihn ist und ob er eine Verteidigung wünscht. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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